Seite:Der Stadt Hamburg Statuta 044.jpg

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3.

Würde auch der Constituent erhebliche und billige Uhrsache haben / seine gegebene Vollmacht zu revociren: So sol er sich mit dem Procuratorn oder Anwald / wegen gehabter Mühe / abzufinden schüldig seyn / und alsdann gute Fuge haben / einen andern zubestellen.


TITULVS. XII.
Was Sachen vor das Nieder-Gericht / in erster Instantz / gehören / und das kein Bürger / Unterthan oder Einwohner den andern in frembde Gerichte ziehen oder beklagen sol:
ARTICULUS 1.

Alle Peinliche Sachen / die Leib und Lebens Straffe / Verweisung und Verfestung auff sich tragen / Injurien, Schelt- und Schmachwort / Schlagen und Verwundung / auch Geld-Busse / wann peinlich geklaget wird / dann