Seite:Der Stadt Hamburg Statuta 131.jpg

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2.

Wann der Kläger seine Klage Mündlich fürbringet / und der Beklagter gleicher gestalt seine Exception und Verantwortung Mündlich einwendet: Sol es damit auch ferner mit Vollmachten / Wiederklagen / Vorstande / Beweisungen / und allen andern Puncten durchaus gehalten werden / wie vorgehende Gerichts-Ordnung ausweiset / in massen dann die Procuratorn und Anwalde / dersoselben auch in dem Obern-Gericht nachleben sollen. Alsdann in der Sachen zum Urtheil geschlossen / wollen Wir / allem beschehenem Vorbringen nach / erkennen was Recht ist.

3.

Würde sich jenig Theil / Kläger oder Beklagter / des mündlichen schleunigen Processes beschweren / und einen schrifftlichen Proces bitten und begehren: So wollen Wir denselben erkennen und zulassen / und sol darin procedirt und verfahren werden / wie im nechstfolgenden 39 Titul verordnet ist.

4.

Es sol aber in nachfolgenden Fällen kein schrifftlicher Proces verstattet werden: Erstlich in[1] allen Sachen / da die anfängliche Klage / Hauptsache

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: in in