Seite:Der Stadt Hamburg Statuta 289.jpg

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13.

So sollen auch keine Privet auff den Löven / besondern zwischen eines jedes Pfälen und Steinhäupten künftig gesetzt werden. Heimliche Gemächer in Höfen und Plätzen / sol ein Nachbahr dem andern hernacher näher nicht / dann auff eine Elle bey seine Brandt-Mauren / Wandt / oder Raume / legen und bauen / bwie dann auch ausserhalb Thores die Schweinekaven / eine Elle in dessen Hofe / dar sie gebraucht / sollen gelegt werden.

14.

Es sol auch niemand nach diesem Tage verstattet werden / vor seinem Hause / dar ein Steinern Giebel gestanden hat / einen Höltzern Giebel zu bauen. Auch sol niemand hinter noch vor seinem Gebäude / Steinerne Giebel / auff Höltzerne Pfeiler setzen / umb Gefahr willen / so fromme Leute / die in Feuersnöhten jederman zu helffen gutwillig / daraus besorgen müssen / bey Poeen drey Marck Silbers. Würde auch jemand hinter oder vor sein Hauß einen Steinern Giebel bauen / da vorhin ein Höltzern Giebel gestanden / dem sollen aus dem gemeinen Gute zwey tausend Maurstein / und ein Wißpel Kalck gegeben / und ohne Beschwernüß gelieffert werden / dar auch eine Steinerne Maure stehet / sol man kein Stenderwerck in die Stette setzen / bey gleicher Poen, wie oben außgedruckt /