Seite:Der Stadt Hamburg Statuta 408.jpg

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PRIVILEGIUM APPELLATIONIS.

WIr Karl der Fünffte von Gottes Gnaden / Römischer Kayser / zu allen Zeiten Mehrer des Reichs / König in Germanien / zu Castilien / Arragon / Leon / beeder Sicilien / Hierusalem / Hungarn / Dalmatien / Croatien / Navarra / Granaten[1] / Tolleten[2] / Valentz[3] / Gallicien / Majorica / Hispalis / Sardinien / Corduba / Corsica / Murtien[4] / Giennis / Allgarbien[5] / Allgeziere / Gibraltar / der Carnarischen / und Indianischen Insulen / und der terræ firmæ des Oceanischen Meeres / etc. Ertzhertzog zu Osterreich / Hertzog zu Burgundi / und Lottrigk / zu Brabandt / zu Steyer / zu Cärndten / zu Crain / zu Limburg / zu Lützenburg / zu Geldern / zu Calabrien / zu Athen / zu Neopatrien und Würtemberg / etc. Grave zu Habspurg / zu Flandern / zu Tyrol / zu Gortz / zu Barcinoen / zu Artois / zu Burgundi / Pfaltzgraffe zu Hennegau / zu Holland / zu Seeland / zu Pfirdt / zu Kiburg / zu


  1. Granada
  2. Toledo
  3. Valencia
  4. Murcia
  5. Algarve