Seite:Deutsche Rechtsbücher des Mittelalters 024.jpg

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1763, 4. unter jenem Titel mit Randbemerkungen über die Quellen wieder herausgegeben, und enthält im Wesentlichen einen Auszug aus dem Sächs. Landr., dessen Gl., dem Sächs. Lehnrecht, mit Zusätzen aus dem mosaischen Recht.

Vorrede: Hier beghint een seer profitelic boec etc.; Register; der Textus prologi des Ssp. Got die daer is een beghin mit seiner Glosse; der Art. 1: Twee swerden lied god. Bei Grupen 107 Artt., indem nach Art. 102 noch wieder 97 bis 101 gezählt werden. Der letzte rubricirt: Hoe en wiif gheen heervaert en reyst (aus Lehnrecht 34, 40, 23). Am Schluss der Artt. 2, 8, 52, 65, 101a stehen Verweisungen auf den „stenencloet“; es ist sceuencloet zu lesen, darunter aber hier nicht mit Grupen der Richtsteig, sondern der Ssp. oder dessen Glosse, auf welche eher die Citate passen, zu verstehen.

Am Schluss des Ganzen: Hier eyndet dat boec der keyserrechten gheheten die spieghel van sassen, wel ghecorrigeret uten latine.

Kommt diese Arbeit in Hdss. und dann darin dieser Schluss und jene Berufung auf die Glosse, überhaupt eine Abweichung von dem Angegebenen vor? wie lauten die Rubriken der 10 ersten und 10 letzten Artikel?

5.

Nach einer Notiz im Rheinischen Museum f. Jurispr. III. 48, 1829 wären Uebersetzungen des Sachsenspiegels ins Böhmische nicht selten. Die Mittheilungen jedoch der Herren Hanka und Schaffarik zu Prag über böhmische Formen deutscher Rechtsbücher ergeben nur Uebertragungen des schwäbischen Land- und Lehnrechts, des Rechtsbuches nach Distinctionen und des Weichbildrechtes.

B. Rechtsgangbücher.
1. Richtsteig.

Titel: des Richtes Stich, Rechtsteiger, processus iudiciarius (iudicii), in den Drucken von 1481, 1482 Ordnung oder Handlung des rechten.

a. Richtsteig Landrechts

auch schevencloit, schedencloit, schepencloit (Nr. 126) genannt. Neuere Ausgaben von Senkenberg C. Iur. Germ. I., von Unger 1847. Die Hdss. zeigen fünf Classen.

Empfohlene Zitierweise:
Carl Gustav Homeyer: Die deutschen Rechtsbücher des Mittelalters und ihre Handschriften. Berlin: Ferdinand Dümmlers Verlagsbuchhandlung, 1856, Seite 16. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Deutsche_Rechtsb%C3%BCcher_des_Mittelalters_024.jpg&oldid=- (Version vom 10.12.2016)