Ludwig Erk (Herausgeber): Deutscher Liederhort | |
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thu ich meiner goldnen Ehr zur Pflicht. – 9. Sie miethet sie auf ein halbes Jahr, darauf dient sie noch sieben Jahr. – 10, 2. da ward das Mädchen schwach und krank (da that das Mädchen krank zu werdn). – 11. Ach Mädchen, so du krank willst werdn, so müssen wirs deinen Eltern erklärn. – Und wenn du immer kränker wirst, sag du mir deine Freundschaft erst. – 11a. Meine Eltern sagen kann ich wol, daß ihr euch darnach richten sollt. – 12, 2. ich bin sein jüngstes Töchterlein. – 14, 2. so geh zu meinem Kasten hin, da stehts geschrieben wer ich bin. – 15. Und als sie zu dem Kasten kam, liefen ihr die Thränen die Backen lang (da traten ihr die Thränen an). – 16. Ach Schwester, hättest dus ehr gesagt (geseit), in Sammt und Seide hätt ich dich gekleidt! – 17. In Sammet und Seide will ich nicht (sein) gekleidt, ich geh ins himmlische Paradeis. – Nein, Sammet und Seide ist viel zu fein, will nur ein kleines Särgeleln (Lädelein), darin will ich begraben sein.
der hatte drei schöne Töchterlein. :|:
die Dritte hat ihn ins Grab gelegt.
„Ach, braucht ihr keine Dienstmagd hier?“
du gehst gern mit den Herrelein.‘‘‘
meine Ehre mir viel lieber ist.“
das Mägdlein dient ihr sieben gar.
das Mägdlein fieng zu kränkeln an.
sag an, wer sind die Eltern dein?‘‘‘
meine Mutter Königs Töchterlein.“
daß du meine jüngste Schwester bist.‘‘‘
Ludwig Erk (Herausgeber): Deutscher Liederhort. Verlag von Th. Chr. Fr. Enslin, Berlin, Preußen 1856, Seite 101. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Deutscher_Liederhort_(Erk)_101.jpg&oldid=- (Version vom 25.10.2019)