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verschiedene: Die Gartenlaube (1899)


und es ist die Frage, ob sich nicht ein besseres Lichtersystem aufstellen läßt. Ein dahingehender Vorschlag, der viel für sich hat, ist bereits gemacht worden. Danach sollen die Seitenlichter nicht horizontal, sondern vertikal übereinander angebracht werden, und zwar soll jede Laterne ein rotes und grünes, durch einen undurchsichtigen Streifen voneinander getrenntes Segment haben. Die untere Laterne soll rot 10 Strich (112½°) an Backbord (linke Seite des Schiffes) bis ½ Strich (55/8°) an Steuerbord (rechte Seite) zeigen, während die grüne von 7 bis 10 Strich an Steuerbord scheint; die obere dagegen umgekehrt. Beide Laternen sollen an einem gemeinsamen Gestell fest miteinander verbunden sein.

Durch diese Aenderung wird es möglich, den Kurs des Gegenseglers und seine Aenderung gleich beim ersten Erblicken der Lichter wenigstens insoweit zu erkennen, daß die Kollisionsgefahr bedeutend verringert wird.

Jedenfalls ist die Sache ernster Erwägung wert und dabei festzustellen, ob sie auch auf Segelschiffen zur Anwendung kommen kann und deren Vorsegel nicht hinderlich sind. Aber wenn das auch nicht gehen sollte, würde sie sich unzweifelhaft bei Dampfern, die ohnehin schon eine dritte Toplaterne führen müssen und die gefährlichsten Elemente sind, einführen lassen, und damit würde schon viel gewonnen sein. Auch die verschiedenen jetzt vorgeschriebenen Schallsignale – Glocke, Nebelhorn – sind unzureichend und können leicht zu verhängnisvollen Irrtümern führen.

Man sieht, die obenerwähnte Konferenz hat eine Reihe großer und hochwichtiger Aufgaben vor sich. Es läßt sich ja nicht leugnen, daß dabei bedeutende Schwierigkeiten zu überwinden sind, da die betreffenden neuen Bestimmungen international sein müssen, um segensreich zu wirken und ihre Zwecke ganz zu erfüllen. Aber da bereits zweimal ein solches Gesetz zustande gekommen ist, kann es doch sehr wohl auch zum drittenmal geschehen und um so eher, als alle Sachverständigen zu der Ueberzeugung gelangt sind, daß die bestehenden Bestimmungen mangelhaft sind, weil sich inzwischen teilweise die Schiffahrtsverhältnisse sehr geändert haben.

Das trifft namentlich für den besprochenen § 16 zu. Das Seestraßenrecht wurde vor 36 Jahren – 1863 – entworfen. Damals war die größte Geschwindigkeit der Passagierdampfer 12 bis 14 Knoten, die der Frachtdampfer 8, und das Wort „mäßige Fahrt“ zwar auch nicht richtig, aber immer noch eher anwendbar; jetzt jedoch bei 22 bezw. 14 Knoten ist es durchaus zu verwerfen, weil zu gefährlich. Unbedingt müssen die Staaten doch endlich zu der Ueberzeugung kommen, daß etwas zu geschehen hat, um den beregten Uebelständen abzuhelfen und dadurch unberechenbarem Schaden an Gut und Leben vorzubeugen.

Zum Schlusse möchte ich aber nochmals auf das im Eingang des ersten Artikels erwähnte Priensche Buch aufmerksam machen: es kann nur dazu beitragen, größere und einflußreiche Kreise für die gute Sache zu interessieren und ihr zum Siege zu verhelfen und es sollte in jeder öffentlichen Bibliothek zu finden sein.

Würde unsere deutsche Regierung die Initiative ergreifen, so müßten ihr die übrigen Staaten gewiß auf dem Wege folgen und sie würde sich den Ruhm erwerben, sich wieder als Vorkämpferin auf dem Gebiete der Humanität zu bewähren, wie sie es schon durch die kaiserliche Botschaft über das Invaliden- und Unfallgesetz gethan hat.



Blätter & Blüten

Das „Iltis“-Denkmal in Schanghai. (Mit Abbildung.) Am 21. November 1898 fand in Schanghai eine ernste Feier statt; sie galt der Enthüllung des Denkmals für die Offiziere und Matrosen, die beim Untergang des Kanonenbootes „Iltis“ in heldenmütiger Pflichterfüllung den Tod erlitten. Das Denkmal ist nach einem Entwurf des Korvettenkapitäns Müller vom Bildhauer Kraus modelliert. Die zum Guß nötige Bronze im Gewicht von etwa 3500 kg wurde aus dem Artilleriedepot in Spandau zur Verfügung gestellt. Auf einem Granitsockel von 2 m Höhe ragt ein 4 m hoher zersplitterter Mast, ein Sinnbild des unglücklichen Geschicks des „Iltis“. Zu Füßen des Mastes ruht die von einem Lorbeerkranz umschlungene deutsche Flagge. Die vier Seiten des Sockels tragen bronzene Platten. Die vordere zeigt den „Iltis“ in Reliefdarstellung, die entgegengesetzte trägt in lateinischen großen Anfangsbuchstaben die Inschrift: „Zur Erinnerung an den Heldentod der Besatzung S. M. S. Kbt. Iltis Gescheitert im Taifun an der Küste von Schantung am 23. Juli 1896.“

Das „Iltis“-Denkmal in Schanghai nach der Enthüllung am 21. November 1898.

Die beiden anderen Platten künden die Namen der tapferen Offiziere und Mannschaften, die bei der schrecklichen Katastrophe ihr Leben verloren.

Die Enthüllung des Denkmals fand im Beisein des Prinzen Heinrich statt. An der Feier haben nicht nur die Angehörigen der deutschen Kolonie in Schanghai, sondern fast alle dort lebenden Europäer teilgenommen. Vom deutschen Kreuzergeschwader war ein Kommando von 360 Mann erschienen; ihnen folgten Detachements von Matrosen der österreichischen, italienischen, russischen, amerikanischen und englischen Kriegsschiffe und zuletzt die freiwilligen Bürgerwehren von Schanghai, von denen beim Aufmarsch die deutsche Kompagnie den Schluß bildete. Das Wetter war am Tage der Feier stürmisch, und das erhöhte den beziehungsvollen Eindruck der Kundgebung, welche dem Andenken der tapferen Seeleute gewidmet war, die im Kampfe gegen Sturm und Wogen ihren Untergang fanden.


Vermißten-Liste. (Fortsetzung von Seite 891 des Jahrgangs 1898.)

479) Von ihrem Bruder gesucht wird Mathilde Winter geb. Fiebig aus Hildburghausen, wo sie am 9. Juni 1842 geboren ist. Vor etwa 15 Jahren lebte die Verschollene zu Boston in Massachusetts.

480) Von seiner Frau und von seinen drei Kindern wird sehnlichst um ein Lebenszeichen gebeten der Kupferschmied Johannes Christian Heinrich

Empfohlene Zitierweise:
verschiedene: Die Gartenlaube (1899). Ernst Keil's Nachfolger, Leipzig 1899, Seite 129. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Gartenlaube_(1899)_0129.jpg&oldid=- (Version vom 13.8.2023)