Seite:Die Geschichte der Herrschaft Eisenburg Ludwig Mayr 037.jpg

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Rechtsverhältnisse

wer wollte es wehren? Höchstens sprach der Nachbar ein Wörtlein mit – denn ich bin groß und du bist klein. Als dann endlich nach der kaiserlosen, der schrecklichen Zeit Rudolf von Habsburg einigermaßen Ordnung ins Land bringen wollte, gelang ihm dies nur durch die Erklärung, daß die schwäbische Herzogswürde erloschen sei, und durch Einsetzung eines Landvogts, der die kaiserliche Oberherrlichkeit zu wahren hatte, allgemach aber sich zu einem habsburgischen Vogt sich auswuchs, so daß zu den vielen noch einer dazu kam. Von dieser schwäbischen Landvogtei werden wir im 2. Teil dieser Geschichte genugsam zu kosten bekommen. Die Habsburger hatten den durch das Aussterben der Staufen herrenlos gewordenen (eigentlich der Krone anheimgefallenen) Stammbesitz der schwäbischen Herzoge, soweit er nicht durch Verträge in bayerische und anderweitige Hände gefallen war, an sich gezogen, und sich so zur Vormacht im alten Schwabenherzogtum emporgeschwungen – so sehr, daß das Erzhaus Oesterreich durch seine schwäbische, oder wie sie später richtiger bezeichnet wurde, vorderösterreichische Landvogtei sogar gegen Verfügungen von Kaisern aus dem eigenen Hause sich erdreisten durfte. Auch hievon werden wir Proben erleben. Die eisenburgische Herrschaft war nämlich zwischen Hoheitsgebieten der Landvogtei im Westen und solchen der Bayernherzoge im Osten eingezwängt, so daß sie nicht nur um ihre eigenen Rechte gegen jene zu streiten, sondern auch noch durch den Umstand zu leiden hatte, daß beide trachteten, dem andern Teil Gebiete und daranhängende Hoheiten abzuringen. Vochezer sagt zu diesen Verhältnissen (I. 309) ungefähr: Kaiser Rudolf hätte gern das Schwabenherzogtum wieder hergestellt. Aber einesteils hatten sich die Rechte der Herrschaften schon zu sehr gefestigt, andernteils[WS 1] brauchte er den Haupterben Konradins, Herzog Ludwig von Bayern, seinen Schwiegersohn, zu notwendig, als daß er dessen Erbschaft hätte streitig machen dürfen mit der Begründung, daß Herzogsgut und Familiengut darin zusammengeworfen sei. Seine Landvögte waren allerdings damit beauftragt, in seinem Namen die früher herzoglichen, nunmehr königlichen Rechte auszuüben, entzogene Rechte und Besitzungen wieder zu sammeln und zurückzubringen. Dessen ungeachtet und ob auch der Reichstag am 19. XI. 1274 zu Nürnberg beschlossen, daß König Rudolf von allem Reichsgut wieder Besitz ergreifen soll, das Kaiser Friedrich II. vor seiner Exkommunikation und Absetzung besessen, wurde das Hauptziel nicht erreicht, Schwaben blieb seit Ende 1268 im großen und ganzen reichsunmittelbar. Und da die Unordnung in Schwaben gar arg war, kam Rudolf im Sommer 1281 von Oesterreich

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: andernteis
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Ludwig Mayr: Geschichte der Herrschaft Eisenburg. Selbstverlag, Steinbach bei Memmingen 1914–1918, Seite 15. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Geschichte_der_Herrschaft_Eisenburg_Ludwig_Mayr_037.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)