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Heinrich I.

wir erst wieder bei unserm Heinrich IV. (dort der III., der Aeltere, bezeichnet), bei uns 1360, dort 1392 auftretend, bei beiden ein Tochtermann der Ellerbach. Der Ausdruck der „Aeltere“ und der „Jüngere“ tritt in den Urkunden erst im Schlußakt des Geschlechtes auf, und ist hier ein wichtiges Unterscheidungsmal, das Groß wie Baumann übersehen und hiedurch mitgeholfen haben, die Eisenburg in den Ruf eines Raubnestes zu bringen. Unser Heinrich III. ist der Schwager des Rotenstein. Dort ists ein Heinrich unbekannter Herkunft, dem wir kecklich den ihm gebührenden Platz einräumen dürfen. Sein Vater ist bei uns Berthold. Bei Bc. haben wir aber nunmehr einen Heinrich und Bruno als Vorgänger, die wir in die Seitenlinie setzten, da sie in den Dokumenten deutlich als die Daxberger, die Vettern, unterschieden sind. Wollen wir sie, bis wir eines bessern belehrt werden, auch dort belassen. Bleibt noch der Bucelinische Konrad. Er ist an dieser Stelle für uns unbestimmbar. Hingegen spukt um 1440 in allen gedruckten Quellen ein Konrad, dem wir ebenfalls kein Ruheplätzchen gönnen können.

Von obigem Treffpunkt Heinrich IV. (III.) vorwärts ergeben sich weitere nennenswerte Verschiedenheiten. Zwar hat unser Heinrich V. mit dem dortigen IV. die Gemahlin und die in die Oeffentlichkeit gedrungenen Namen der Geschwister gemein. Aber dann folgt ein unlösbarer Zwiespalt: Unser Heinrich VI., der Aeltere, der Verkäufer der Herrschaft, dort der V., hat unzweifelhaft einen Bruder Veit, der dazu nicht im Verborgenen blüht, sondern viel von sich reden macht – dort ist er zweifelhafter Abkunft. Sodann hat unser Veit unzweifelhaft einen Sohn, unsern Heinrich den Jungen, der als Sohn eines verganteten Vaters sich durch Strauchrittertum über die Armseligkeiten des Lebens hinwegzuhelfen bemüht. Endlich hat unser Heinrich VI. vier Söhne, in einem Vertrag unzweifelhaft genannt, während die Kinder des dortigen gleichbedeutenden 5. Heinrich ganz anders im Taufbuch stehen. Wer löst den Zwiespalt? Halten wir uns vorerst an die folgenden Namen!

Heinrich I. (um 1208)

Er verspricht gemeinsam mit Werner von Erolzheim am 23. V. 1208 das Vogtrecht über die Kloster-Ochsenhausenschen Leute zu Aichenberg, Erolzheim, Bonlanden, Beuren, Waltenhofen, Kirchdorf „wie gebührlich“ oder „wie innen steht“ zu üben (G. J. 457; W. U. II. 368). Das ist aber auch alles, was wir von ihm wissen. Ob ein Zeuge „Hainrich de Ysenburg“ bei der Schenkung des Grafen Hohenburg i. J. 1237 an das neu errichtete Kloster Kirchberg mit ihm ein und derselbe ist, ist

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Ludwig Mayr: Geschichte der Herrschaft Eisenburg. Selbstverlag, Steinbach bei Memmingen 1914–1918, Seite 21. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Geschichte_der_Herrschaft_Eisenburg_Ludwig_Mayr_043.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)