Seite:Die Geschichte der Herrschaft Eisenburg Ludwig Mayr 096.jpg

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

Gunst und Wissen seines Tragers Ulrich Frey, B. z. M., dem Prior und Konvent des Gotteshauses Unser lieben Frauen Saal zu Buxheim, Karthäuser Ordens, dem er selbst als Priester und Profeß angehörte, seine 2 Höfe zu Schwaighausen etc. Der eine gab 7 M. Korn 5 hl., der andere 5 M. Korn 30 Schilling hl. (A. B. 229, Kptl. 213).

Im Herrschaftsgebiet selbst brachte das Jahr 1494 „Irrungen“, und zwar handelte es sich um den Zehent von Trunkelsberg und Amendingen. Zwei Parteien, Hans Settelin (der Stadtammann in spe und Besitzer v. Trunkelsberg) und Elisabeth Besserin, vertreten durch ihren Vogt Jodok und „Gerichtsherrn“ Eberhard Settelin (den wir nur als Sohn des Käufers Hans unterzubringen wissen, der schon 1473 die Urkunde einer Jahrtagsstiftung der Else Knölling in der Pfarrkirche zu Amendingen siegelte nach Sta. 362. 2) streiten wider Abt Heinrich von Roth.

Hans Settelin wird mit dem Abt durch „Mynnspruch“ des Andreas Aichelberger, Spitalmeister des hl. Geistspitals z. M., auf folgende Punkte einig:

1. soll nun für ewige Zeiten aus, von u. ab dem Gut Trunkelsberg der Großzehem in 10 Malter gutem, sauberem Korn und Getreide in Memminger Maß (und zwar 2 Teil winterigs und 1 Drittel sömmerigs) vor allen andern Zinsen und Gülten dem bezeichneten Konvent alljährlich bezahlt werden, unbehindert aller gemeiner Landschäden, es schlage, schaure, hagle oder komme Mäusefraß („fraißach“), auch ohne jeglicher Kosten und Schaden des Gotteshauses.

2. soll von Trunkelsberg, dem Mühlbrühl oberhalb Amendingen an der Ach und von dem Schottenbrühl kein Heunzehent gegeben werden.

3. der Kleinzehent zu Trunkelsberg soll an die Pfarrkirche Amendingen so lange nicht gereicht werden, als die Brüder Hans und Jörg Wurm, auch Anna Zinckhin „seiner“ ehelichen Hausfrau, denen je zum halben Teil das Gut Trunkelsberg auf ihr Leben gegeben ist, solches inhaben: sobald alles oder 1 Teil mit Tod abgeht, ist er zu reichen ohne Hansen Settelins, seiner Erben und Nachkommen, auch der armen Leut zu Trunkelsberg und männiglichs Irrung.

4. soll das Gut vermarkt werden; von allem Neubruch ist dann der Zehent zu leisten (A. T. auch Sti. 238. 4; Sta. 17. 1).

Nicht so glimpflich ging es unter Elisabeths Augen ab. Vorerst wurde der Bischof von Augsburg als Schiedsmann angerufen. Allein die Sache kam bis vor den Kaiser, welcher den Landrichter der Markgrafschaft Burgau, Jakob, Ritter von

Empfohlene Zitierweise:
Ludwig Mayr: Geschichte der Herrschaft Eisenburg. Selbstverlag, Steinbach bei Memmingen 1914–1918, Seite 66. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Geschichte_der_Herrschaft_Eisenburg_Ludwig_Mayr_096.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)