Seite:Die Geschichte der Herrschaft Eisenburg Ludwig Mayr 102.jpg

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Jakob Abend 1522). – Ueber das ganze Begebnis sind natürlich mehrere Lesarten vorhanden. Schorer läßt den Stoffel selbst und zwei seiner Knechte auf den Tod verwundet werden, ebenso Gen. M. u. U. Letzterer gibt die Jagd als Streitursache an und läßt es bei einem Knecht bewenden. Auch die Jahrzahl 1523 spielt herein. Doch dürfte unsere augenscheinlich den Ratsbüchern entnommene Schilderung die zutreffende sein, womit auch, daß Christoph „nur“ hart verwundet wurde, stimmt, daß Schorer melden kann, der Ehrsame und Weise Christoph Sätelin, Stadtammann, sei 1523 gestorben und in templo Martini begraben (s. Grabmal dortselbst). Ueber das Endurteil ist freilich nichts bekannt; doch berichtet U., daß der Waffengang zu einem Prozeß führte, der 1534 zu Ungunsten der Stadt entschieden wurde. In den schon genannten späteren Aufzeichnungen Christophs auf Eisenburg (Sti. 43. 8) ist erwähnt, daß 1532 das Endurteil dahin gesprochen worden sei, daß das 1522 eingenommene Schloß wieder herausgegeben, des Berwangers Halbteil mit 1000 fl. bezahlt, diesem auch 200 fl, den Christen 72, den Juden 347 fl Schadenersatz gewährt werden mußte.

1527 wird dem Berwanger „derzeit Pfleger zu Woringen“, dem Jungnauer und dem Christoph Settelin (dem Sohn der Elisabeth) der Besitz der Herrschaft mit allen Rechten und Gerechtigkeiten und allen Verbriefungen dieser Rechte durch Friedrich III. und Maximilian I. (1457–1507), auch Wildbann und „Gejaidtrecht“, durch Karl V. bestätigt, de dato Regensburg 27. apprilis anno 1527, weshalb später Christoph (Sti. 43. 8) aus dieser Zeit von einem Trium Regium berichtet.

Der Bauernkrieg hat in der Herrschaft keinen Schaden angerichtet. Es lagerten je 3 Haufen zu Amendingen, Beningen und Berkheim. Doch wurden sie durch den gefürchteten anrückenden „Bauernjörg“ südwärts verdrängt, ehe sie größeres Unheil anstiften konnten, wie denn überhaupt die „Arme Leut“ infolge verhältnismäßiger Zufriedenheit und zugesagter Erleichterungen in unserer Gegend, im Stadt- und Herrschaftsgebiet sich zu Ausschreitungen nicht hinreißen ließen. Hiegegen gab es ihretwegen wie schon 1510 und 1533 zwischen dem Berwanger und dem damaligen Spitalmeister Mairlleck „Irrungen“. Es handelte sich um Zehenten, Rechte, Zinsen und Gülten zu Schwaighausen und „andern Orten“ (Sti. 42. 7). Der Schwäbische Bund entschied durch „Abschied“ vom 16. Dezember 1533 zu Augsburg, daß der Berwanger dem Spitalmeister die genannten Zinsen usw. folgen lassen solle, dieser aber verpflichtet sei, die armen Leut zu Schwaighausen durch einen ehrbaren Priester mit Meßhalten, Reichung der Sakramente und anderer christlicher Zeremonien

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Ludwig Mayr: Geschichte der Herrschaft Eisenburg. Selbstverlag, Steinbach bei Memmingen 1914–1918, Seite 72. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Geschichte_der_Herrschaft_Eisenburg_Ludwig_Mayr_102.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)