Seite:Die Geschichte der Herrschaft Eisenburg Ludwig Mayr 115.jpg

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Handlung. Hierüber kamen die größten und reichsten Häuser ins Verderben, in welches sie auch andere, welche ihnen ihr Vermögen anvertraut hatten, mit hineinzogen. – – –


3. Die Juden in Eisenburger Herrschaft.

Allbekannt aus U dürfte folgende Bemerkung sein: „Damals (1580) wohnten in Eisenburg und Amadingen viele Juden, und diese waren den Bürgern durch ihre Wucherei sehr beschwerlich und schädlich. Da ließ man keinen in die Stadt ohne einen Führer, dem sie für die Stunde einen Kreuzer zahlen mußten“. Es ist deshalb am Platze, hierüber das Nähere zu erzählen. Die eingehende Studie „Die Juden in Memmingen“ von Dr. Miedel (Dr.M) könnte zwar dieses Kapitel als überflüssig erscheinen lassen, doch glauben wir der Vollständigkeit halber nicht darauf verzichten zu können und auch einiges ergänzen zu müssen. Nach einer im 4. Abschnitt näher zu erörternden Urkunde straft der Berwanger schon 1496 Christen wie Juden.

Nach Dr. M. S. 17 treten die Juden urkundlich 1522 in der Herrschaft auf, zu einer Zeit, da ihnen der Eintritt in die Städte verwehrt ist. „Darum sitzen sie vor den Mauern.“ Die kleinen Herren hatten entweder mehr menschliches Mitgefühl oder Geschäftseinsicht, oder es war ihnen das Schutzgeld der Juden eine willkommene Gabe. Dem Amendinger Müller wird am 16. März genannten Jahres auf seine Anfrage von seiten des Rats die Antwort (er hatte angefragt, ob er für die Juden mahlen solle): Es sei ihm in seinen Willen gesetzt (S. 17 a.a.O.). Das Verbot des Verkehrs mit den Juden war aber in einer solch gewerbtätigen Stadt wie Memmingen nicht aufrecht zu erhalten. Zwar schickte man 1529 zwei Knechte nach Grönenbach, Amendingen und Schwaighausen um verkünden zu lassen, daß man jeden „einlegen“ werde, der sich in der Stadt blicken lasse; allein die Juden richteten gegen solch übertriebene Maßnahmen ein Gesuch an den Rat und der hatte auch ein Einsehen und verbeschied es am 17.3.1531: Sie seien mit Fug nit in der Stadt, doch welcher durchgahn oder ettwas hynnen zu kauffen hat, der mag vnder das Thor gan, nach aim Rathsknecht schicken, derselb soll dann mit ihm gahn vmb sein Belohnung, vnd so er durchgangen oder sein Ding khaufft, mit dem Knecht vß der Statt gahn vnd ain gelbß Ringlin tragen (d. i. ein Abzeichen auf der Kleidung gemäß Synodalbeschluß der Kirche aus der Mitte des 15. Jahrhunderts); vnd so sy vnsern burgern nichs vff gelegene Güetter leihen, so woll man sy durchziehen lassen“. Auf weitere Verkehrsbeschränkungen

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Ludwig Mayr: Geschichte der Herrschaft Eisenburg. Selbstverlag, Steinbach bei Memmingen 1914–1918, Seite 83. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Geschichte_der_Herrschaft_Eisenburg_Ludwig_Mayr_115.jpg&oldid=- (Version vom 9.10.2022)