Seite:Die Geschichte der Herrschaft Eisenburg Ludwig Mayr 133.jpg

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er und Christoph kommt ans Steuerruder. Da scheint nun ein schwerer Fall in Fellheim vorgekommen zu sein. Elisabeth Besserer läßt ihn in einem Schreiben an den Rat 1541 (Sti. 17.3) des näheren ausführen. Die Hauptsache ist: In Fellheim habe sich ein verruchter bäurischer Aufruhr zugetragen. (Bauernkrieg.) Ein Michel Vischer habe sich der Huldigung durch Wegzug entschlagen und sei nachher ohne ihr Wissen wieder dorthin gezogen und habe sich dort eine neue Behausung erbaut. Sie habe ihn gefänglich einziehen lassen. Auf ihn fiel der Argwohn der Brandstiftung dortselbst, welchen er sich durch verschiedene Reden zugezogen habe, so durch die (4.): Wenn es zu Fellheim aufhöre zu brennen, so werde es in Pleß anheben, was auch geschah. Als es ihm ihr Tochtermann, der Jungnauer, in den Turm sagen ließ, habe er erwidert, er hätte vermeint, es solle das Feuer nicht in Endres, des alten Wirts Sohn Haus, sondern in Hansen Ruffen Haus aufgehen – was wiederum bald geschah. Als dieser Vischer im Turm zu Eisenburg lag, habe er sich krank gestellt und der Beichte und des Sakraments begehrt. Als er aber daselbst eine kleine Steinbüchse gefunden, habe er sofort anfangen aufzugraben – und nachher alles geleugnet und „sich mancherlei Augenschalkheit über die Massen angenommen“. Auch in Weilbach habe er dem Betzfried Spiegel 2 Städel verbrennt usw. usw. Aber die Hauptsache: Die alte Frau möchte haben, die Weisen vom Rat möchten darnach trachten, daß die Eisenburgischen Malefikanten wie bisher in Memmingen abgehandelt werden. Es sei denen von Eisenburg schon geraten worden, selbst ein Hochgericht zu erlangen. Dadurch würden aber die täglichen Spänn und Irrungen zwischen Memmingen und Eisenburg noch vermehrt, was sie verhindern wolle. Und nun kritzelt sie selbst, kaum leserlich, unten an den Rand des Schriftstücks: „Dise Copia ist übergeben im Rat Montag nach Bartholomä a. XLI. sol man aufheben vnd wan künftig Inhab Eyssenburg wellen hochgerichtliche oberkeit aufrichten, damit wid abtreiben In anzeigung dassy keine hochgericht nit haben. Dise Copie aufheb“. Allein diese Fürsorge war für Christoph nicht maßgebend. Er erlangt von Kaiser Karl V. den in der Registratura folgendermaßen aufgezählten Brief: Nr. 8. Ain Freyheit yber den Bluetpann zur Ysenburg vnd Galgen vf zurichten, auch ain Mühlin zu bawen etc. vßgebracht zue Speyr am 15. tag May anno 1544 (Sti. 43.8). Damit war endlich das lange, heißbegehrte Sehnen der Settelin gestillt: als kaiserliches Lehen das Recht, ein Hals- und Hochgericht, Stock[1] und Galgen aufzurichten


  1. statt Hofgericht lies Hochgericht, statt Steck lies Stock. – siehe Korrektur Seite 249
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Ludwig Mayr: Geschichte der Herrschaft Eisenburg. Selbstverlag, Steinbach bei Memmingen 1914–1918, Seite 99. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Geschichte_der_Herrschaft_Eisenburg_Ludwig_Mayr_133.jpg&oldid=- (Version vom 24.6.2023)