Seite:Die Geschichte der Herrschaft Eisenburg Ludwig Mayr 138.jpg

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wolle, er ihm eine solche verordnen wolle. – Inzwischen stirbt wieder einer, und der Erbe, wohl längst der unendlichen, nahezu ein Jahrhundert währenden Stritt um vermeintlich angestammte Rechte müde, verkauft das Schloß an die Stadt. Dieser war die Landvogtei an und für sich nicht grün. In Scho.[1] H. findet sich der merkwürdige Satz: „Die Landvogtey hatte auf solche ein Aug (d. h. auf die Herrschaft Eisenburg, die sie ebenfalls hatte erwerben wollen, womit aber Memmingen unter schweren Druck gekommen wäre, besonders seine Landschaft) und da Sie nicht reussiren konnte, wurde der Stadt undigne Tort (unwürdige Quälerei) angetan“. Hiezu hatten die Landvögte jedenfalls genügend Zeit zur Verfügung, und wir werden von derartigen Torturen noch hören. Die Stadt „forcht sich nit“. Es standen ihr auch andere Mittel zu Gebote als den Herren von Eisenburg, und so trieb sie denn die Angelegenheit soweit, als es unter den damaligen Umständen möglich war. So erblickte denn der wichtige Vertrag von 1586 das Licht der Welt.

Der Ruhm, ihn nach Tunlichkeit zustande gebracht zu haben, gebührt nach Fam.-Ch. „Gall Hager, berühmten Icto (Iurisconsulto) und Erzherzoglichen Regiments-Rath zu Ynsprugg“, der zum Lohne dafür Katharina Stebenhaberin zur Lebensgenossin erhält. Er hatte schon die „Strittigkeiten“ Sebastians, dann Eberhards, schließlich jene der Stadt gegen Baron Ilsung, dann den landvögtischen Beamten in Weingarten „auf sich gehabt“ und endlich 1585 den Vertrag getroffen. Dieser selbst, gegeben zu „Innsprugg“ den 6. November 1586, lautet in der Hauptsache: Weiland seine (Erzherzog Ferdinands) Voreltern hätten des Heiligen Römischen Reichs Landvogtei in Ober- und Niederschwaben mit allen Gewaltsamen an sich gebracht und in kraft dieser Inhabung ihre verordneten Landvögte die hochgerichtliche Oberkeit in Schloß Eisenburg und den dazugehörigen Dörfern, Weilern und Einöden gebraucht. Hiegegen habe sich nun Bürgermeister und Rat der Stadt beschwert, wie ehebevor schon Sebastian Reichlin und dessen Erben, wodurch mit den Landvögten Streitigkeiten erwachsen seien. Um nun weitere Mühen, Kosten und Schäden zu verhüten, bewilligt Ferdinand in Gnaden denen von Memmingen gütlich und willig, auch ihren Nachfolger-Inhabern von Eisenburg, daß selbe so lang berührte Landvogtei in der Erzherzoge von Österreich Händen bleibt, alle und jede hohe Obrigkeit samt derselben anhängigen Bußen und Strafen in gedachtem Schloß Eisenburg, auch desselbigen Vorhof und Berg, desgleich um den Berg gelegenen


  1. statt Schw- lies Scho. – siehe Korrektur Seite 249
Empfohlene Zitierweise:
Ludwig Mayr: Geschichte der Herrschaft Eisenburg. Selbstverlag, Steinbach bei Memmingen 1914–1918, Seite 104. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Geschichte_der_Herrschaft_Eisenburg_Ludwig_Mayr_138.jpg&oldid=- (Version vom 24.6.2023)