Seite:Die Geschichte der Herrschaft Eisenburg Ludwig Mayr 141.jpg

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Zauberei, Kirchenbrecher, Blutschande, Notzucht, Ehebruch, Räuberei, Mord, Mordbrand, Brandlegung, Weglagerer, Abpassen auf den Straßen, Vergiftung, Meineid, Jungfrauen und Witwen Entführen, mit 2 Weibern sich verloben oder verheiraten, Sodomiterei, Pflüge und Mühln berauben, Diebe behausen und beherbergen, Hehlerei, abschneiden und verderben menschlicher Glieder, Berauben toter Körper, Injurieren, Schelten und Schmähen, sonderlich die Obrigkeit oder andere hohe Personen, falsche Brief machen, Brieffälschen, Siegelfälschen und falsche Siegel und Petschaften brauchen, Falschmünzerei, wissentlich falsche Münzen ausgeben, dazu raten und helfen, Münzen beschneiden, falsche Gewichte und Maße machen oder gebrauchen, eines Wappen oder Zeichen verderben, etwas zweien betrüglich verkaufen, Türen und Fenster freventlich beschädigen, ausschlagen und einwerfen, das Ziehen von Messern und Waffen, Male zerhauen und auswerfen, Teiche (Deichel?) abstechen, abgraben oder darzuhelfen und raten, Schmähbriefe erdichten, anschlagen, offenbaren, Körperverletzung mit zu besorgenden tödlichem Ausgang. – (Nebenbei bemerkt erhielt der Ammann für diese Mühe ein Drittel der Strafen als Entlohnung, auch einen Hof zu Epfingen zur Nutznießung.)


4. Die Kirchenhoheit und die Reformation.

Erstere bekam, wenigstens in unserem Gebiet, erst Bedeutung und Wert durch letztere, was ich so verstanden wissen möchte, daß erst infolge der Glaubensspaltung dieses Hoheitsrecht ausgedehnte praktische Bedeutung erhielt, weswegen wir auch im Herrschaftsgebiet erst nach dem Augsburger Religionsfrieden von besonderen Vorkommnissen u. a. hören. Im übrigen sei folgendes aufgeführt. Nach G.A. war das Leben der Geistlichen im 15. und 16. Jahrhundert gut und ehrenhaft mit Ausnahme jener von Isny und Memmingen. In puncot sexti war man dazumal weniger peinlich als heute. Doch kehrt schon um 1500 in allen Anstellungsdekreten (s. a. Kptl. O.I.) die Anforderungsformel (z. B. Sti. 134.6): „Es muß sich der neue Pfarrer verpflichten, u. a. keine Konkubine auf die Pfarr bei ihm zu haben“ immer wieder. Nach der Reformation war in dieser Hinsicht die schlimmste Zeit (G.A.), da wegen Mangel an Geistlichen an deren geistige und moralische Eigenschaften keine zu hohen Anforderungen gestellt werden durften, bis das erste Jahrzehnt des 17. Jahrhunderts mit neuem Nachwuchs dauernde Besserung brachte. – So wird in mehreren Quellen der Pfarrer von Amendingen Gall. Möslin als frommer und gottesfürchtiger Priester bezeichnet, der 42 Jahre in Amendingen segensreich gewirkt habe. (G.I., H.R.) Diesen Attributen tat

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Ludwig Mayr: Geschichte der Herrschaft Eisenburg. Selbstverlag, Steinbach bei Memmingen 1914–1918, Seite 107. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Geschichte_der_Herrschaft_Eisenburg_Ludwig_Mayr_141.jpg&oldid=- (Version vom 23.6.2023)