Seite:Die Geschichte der Herrschaft Eisenburg Ludwig Mayr 184.jpg

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Magistrat M auf dem neugemachten Schwaighauser Weg, den er allein zu unterhalten hatt, von fremden Fuhrleuten vom Pferd 2 Pf., von Memmingern, Holzgünzern, Eisenburgern nur 1 Pf. Weggeld erhob. Da scheint nun seitens der fremden mancher „Schleich” vorgekommen zu sein. Dem vorzubauen wird bestimmt, daß die Ober- und Unterspitalischen, 3 Königskapellen, und die Eisenburger herrschaftlichen Gült- und Holzfuhren davon befreit sein sollen, wenn die Fuhrleute einen diesbezüglichen Zettel oder ein Attest vorweisen; denn zur Neuerbauung hatten bezeichnete pro rata contribuirt.

Die niedere Gerichtsbarkeit [1] oblag den einzelnen Grundherren über ihre Hörigen. Inbegriffen war in ihr, was wir heute die verschiedenen polizeilichen Anordnungen und Vorschriften heißen, dann die niedern Fälle des Strafrechts, Beurkundungen der heutigen Standesämter und Notariate u. ä. Es lägen viele Beispiele vor; jedoch verbietet der Raum solche zu bringen.

Erneuter Kampf um die Hoheitsrechte.

Daß eine solch kleine Regierung zur Ausfechtung ernstlicher Sachen mit höheren Gewalten nicht befähigt gewesen wäre, erhellt wohl von selbst. Denn einesteils war die Zeit längst vorbei, wo Scharen gewappneter Ritter die Fluren belebten um einen frischen, fröhlichen Strauß mit Schwert und Lanze auszufechten, oder wo das Volksgericht unter freiem Himmel tagte um vor versammelter Gemeinde Recht zu erkennen. Längst, längst vorbei! Es saßen nun die Juristen in kühlen Kammern – schrieben Recht nach römischem Brauch. Und zu römischem Brauch gehörte von je: Geld. – Andernteils war die Administration eine Abmachung durch Familienvertrag, ohne jegliche höhere Anerkenntnis.

Es hatte nun aber bei den vielen Schiebungen der einzelnen Gebietsteile die Stadt wieder einen beträchtlichen Komplex an sich gebracht, durch das Spital, so daß sie bei allen Angelegenheiten im Herrschaftsgebiet das gewichtigste Wörtlein zu sprechen hatte. Und das war gut:

Schon 1682 geriet der Wirt zu Amendingen in starke Uneinigkeit mit seiner Herrschaft und sollte die Herberge quittieren. Da nahm ihn (ex falsa informatione) die Landvogtei in Schutz und verwilligte ihm bei der Amendinger Kapelle ein neues Wirtshaus zu bauen. Das hielt man natürlich sowohl für die Amendinger Wirtschaft als auch für die Stadt sehr schädlich. Also wurden Stadthauptmann Georg Ludwig Stebenhaber und Syndikus Johann Sigmund von Lupin nach Innsbruck an den


  1. streiche: (das Jus territoriale) – siehe Korrektur Seite 249
Empfohlene Zitierweise:
Ludwig Mayr: Geschichte der Herrschaft Eisenburg. Selbstverlag, Steinbach bei Memmingen 1914–1918, Seite 146. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Geschichte_der_Herrschaft_Eisenburg_Ludwig_Mayr_184.jpg&oldid=- (Version vom 25.6.2023)