Seite:Die Geschichte der Herrschaft Eisenburg Ludwig Mayr 195.jpg

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katholischen Inwohner und deren Angehörige vorbehalten hat.

Quarto: Inbegriffen und verstanden damit wolle sein, daß den Augsburgischen Konfessions-Verwandten, Besitzern der Herrschaft Eisenburg, mehr nicht gestattet ist, als nach dem altüblichen Herkommen im Schloß Eisenburg und den in der Herrschaft Eisenburg errichteten adeligen Sitzen für sich und ihre Hausgenossen zu wohnen und nach ihren Religions-Prinzipien in der Stille ohne öffentlichen Gottesdienst sich aufführen und aufhalten zu dürfen.

Der Reichsstadt M. lag aber hauptsächlich an folgendem:

Sexto: Die Reichsstadt[1] reserviert sich, daß ihre eigenen der Augsburgischen Konfession zugetanen Untertanen ihre Feldarbeiten an katholischen Feiertagen auch außer Etter in jenen ihr zugehörigen Orten, wo ihr hohe Gerichtsbarkeit eingeräumt wurde, frei und ungehindert verrichten dürfen. Weiters wird ihr allergnädigst verwilligt, daß der Zoller an der Egelseer Brücke, der ebenfalls der Augsburgischen Konfession angehört, mit Haushaltung und Gesinde wie bisher unturbiert daselbst verbleiben solle.

So hatte sich endlich Herrschaft und Stadt völlig von der beengenden österreichischen Landvogtei befreit und lästige Hoheitsfesseln abgestreift und war damit zur ungehinderten Entfaltung wenigstens der hohen Gerichtsbarkeit gelangt. Nicht zu unterschätzen ist auch ein gewisses Maß von Religionsfreiheit für beide Teile, wenn auch diese neuerliche Verquickung von Politik und Religion uns peinlich dünkt. Politisch Lied war und ist eben immer ein garstig Lied.

Nun sollte auch noch die Zeche bezahlt werden. Hiezu waren unterschiedliche Konferenzien mit den Herren Interessenten erforderlich. Es liegt nun vom 22. Juli 1750 ein Anschreiben des Rats an den Administrator vor (A. B.), welches das bisher Zustandegekommene zusammenfaßt und letzten Vorschlag macht um zum Abschluß dieser Angelegenheit zu gelangen.

Man sei bis jetzt einig geworden, daß die Interessenz der Herrschaft von den jährlich zur Landvogtei aufzubringenden Mehrkosten von 95 fl 42 kr 31 fl 54 kr übernommen habe. Hiegegen sei sie mit dem weitern Aufwand von 8000 fl aus den bekannten 30 000 fl, von welchen 8000 fl ihr inklusive Trunkelsberg (aus welchem man, nebenbei bemerkt, ein 13. Zwölftel der Herrschaft gebildet hatte!) übrigens nur 1/3 zufalle, d. h. 2666 fl 40 kr., bis jetzt nicht einverstanden und wolle nur 1200 fl leisten. Damit könne sich Rat nicht zufrieden geben. Um jedoch gütlich


  1. statt Reichshauptstadt lies: Reichsstadt – siehe Korrektur Seite 249
Empfohlene Zitierweise:
Ludwig Mayr: Geschichte der Herrschaft Eisenburg. Selbstverlag, Steinbach bei Memmingen 1914–1918, Seite 157. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Geschichte_der_Herrschaft_Eisenburg_Ludwig_Mayr_195.jpg&oldid=- (Version vom 7.7.2023)