Seite:Die Geschichte der Herrschaft Eisenburg Ludwig Mayr 206.jpg

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sei es nicht mehr üblich so vorzugehen. Man könne es nicht dulden und müsse es Kaiserlicher Majestät anzeigen. Ohne erhebliche Ursache dürfe man niemand verstoßen. Es folgt nun eine umfangreiche Bittschrift der Ammänner u. s. w. von Amendingen, Eisenburg und Schwaighausen ohne Tag. Darin ist ausgeführt: Mit schwerem Herzen haben sie diese Bittschrift gegen einen ihrer Herren verfaßt; denn das sei noch nicht dagewesen. Aber die trübe Aussicht in ihre Zukunft nötige sie dazu. Die Witwe habe 6 Kinder, das älteste (Tochter) sei 25 Jahre, ein Krüppel 19 Jahre, das jüngste 7 Jahre. 15 Tage sei sie nun im Gefängnis, 4 Tage bei Wasser und Brot; ihre „Meubles“ habe der Amtsdiener hinauswerfen müssen. Die Gefängniskosten (s. u.) habe sie bezahlen wollen; aber man habe nochmals mit Gefängnis gedroht, dessen Ursache nur ihr verbitterter Herr wisse. Alle bürgen, daß sie ein rechtschaffenes, ehrliches Weib sei, das ihre Abgaben immer entrichtet. – Ein solches Verfahren wollen sie wegen ihrer eigenen Zukunft nicht einwurzeln lassen; keine Herrschaft mache es so; die leibfälligen Güter lasse man überall der Witwe oder den Kindern, wenn nicht schwere Vergehen oder Überschuldung vorliege. Das seien die Grundbesitzer einer guten Staatswirtschaft und wohlgeordneten Polizei schuldig. Der Leiblehenhuber werde doch besser sein Gut umtreiben, wenn er wisse, daß es nach seinem Tod nicht in fremde Hände gerate, daß er nicht nur einige Jahre darauf sei und es darum aussauge, schlecht dünge, und daß man ihn nicht nach ein paar Jahren als Bettler und Landstreicher mit Weib und Kind von Haus und Hof jage u. s. f. – v. Schermar wolle nach und nach alle Leiblehen in Pachtgüter umwandeln. Was würde daraus werden? Sie bitten also um Schutz. – Unterschrieben sind je 6 schermarsche Untertanen von Eisenburg und Schwaighausen, 8 von Amendingen.

Die darin genannten Strafkonti des Gerichtsdieners Stähle lauten:

I. vom 6.4. 2 mal nach Eisenburg zu laufen und der Fehnle abzubieten 08 kr
am 22. 3. dieselbe abholen 15 kr
Einführung in Arrest wie gewöhnlich 20 kr
4 Tage bei Wasser und Brot à 4 kr 16 kr
11 Tage bei Haußmannskost à 16 Fr 2 fl 56 kr
15 Tage für Abwartung und Einhaitzen à 6 kr. 1 fl 30 kr
15 Tage für Nachtstuhl 30 kr
Ein- und Auslaßgeld 1 fl 12 kr
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7 fl 07 kr
Empfohlene Zitierweise:
Ludwig Mayr: Geschichte der Herrschaft Eisenburg. Selbstverlag, Steinbach bei Memmingen 1914–1918, Seite 166. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Geschichte_der_Herrschaft_Eisenburg_Ludwig_Mayr_206.jpg&oldid=- (Version vom 12.7.2023)