Seite:Die Geschichte der Herrschaft Eisenburg Ludwig Mayr 257.jpg

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in M. nicht wohl möglich sein, Vertreter Ihrer Pathenstelle zu finden, so bin ich so frey etc. (Emanuel schlägt vor: Kgl. Rentbeamtin v. Deindel, Schwiegermutter, ev. Postverwalter Vorhoelzer in M).

Die Antwort:

Wolfegg usw.
Hochwohlgeborner Freyherr!

Hochwohldieselben wird es erinnerlich seyn, was zwischen Ihnen und mir in den Angelegenheiten Ihrer hochseligen Frau Mutter vorgefallen und was Sie an mich zu erlaßen beliebten. Dieses konnte ich bloß meinem Stande und Verhältnisse gemäß mit Stillschweigen und gebührender Verachtung übergehen, indessen werden Sie sich selbst überzeugt haben, mein Herr Baron, daß ich niemal mehr mit Ihnen in einen Briefwechsel noch viel weniger in eine Handlung der Freundschaft und besonderer Achtung einlassen kann, sowie ich fernerhin alle Briefe mir von Ihnen verbitten muß, sonsten mit Hochachtung beharrend etc.

Emanuel, im Volke noch als schöne, stramme Reiter–Erscheinung in Erinnerung, verlor seine 1829 geehelichte 1. Gemahlin Amalie schon am 5. Nov. desselben Jahres (s. Platte an der östlichen Kirchenmauer in Amendingen).

Seine Beziehungen als Guts- und Gerichtsherr auf Eisenburg im folgenden Abschnitt.

B. Verhältnis zwischen Grundherr und Grundholden.

Dieses seit Aufhebung der Landeshoheit und Einführung der Verfassung höchst eigenartige Verhältnis, in das wir uns nur schwer hineinzusetzen vermögen, wird uns am ehesten klar, wenn wir es an Beispielen darlegen.

Schon der Bauernkrieg war im allgemeinen und den Bauern in unsrer Gegend im besondern nicht so ungünstig und nutzlos gewesen, wie dies landläufig hingestellt wird, besonders in unseren Schulbüchern. Mit den freilich harten Bestrafungen durch den Bund (man erwartete dazumal und noch lange nachher nichts Mildes) gingen Hand in Hand die Festlegungen („Fixationen“) der Abgaben, womit für die Bauern selbst schon viel erreicht war (G. A. 3 143). 1804 konnte die kurfürstliche Regierung der kurpfalz-bayrischen Landesdirektion von Schwaben in Ulm davon reden (Dr. v. W. IV. 2. 1497) daß, wo noch Spuren der Leibeigenschaft vorhanden sind, solche wegen der zu entrichtenden Abgaben unverändert nach Ortsherkommen

Empfohlene Zitierweise:
Ludwig Mayr: Geschichte der Herrschaft Eisenburg. Selbstverlag, Steinbach bei Memmingen 1914–1918, Seite 213. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Geschichte_der_Herrschaft_Eisenburg_Ludwig_Mayr_257.jpg&oldid=- (Version vom 18.7.2023)