Seite:Die Geschichte der Herrschaft Eisenburg Ludwig Mayr 261.jpg

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Äcker den Großzehent zum gräflichen Rentamt Buxheim, 2 kr 6 hl Zehentsteuer, Getreidegült 3 M. 2½ Sz. Roggen = 4 fl 7 kr 4 hl; 4 M. 2½ Sz. Haber = 2 fl 46 kr. 2 hl Kleinzehent zur Pfarrei Amendingen, Dienstgeld für 7 Handdienste nach Wahl der Grundherrschaft = 1 fl 38 kr zu leisten, dann noch von 1,47 Tgw. Forstentschädigungsteilen 2 fl 39 kr Forstzins zum Hospital.

Es dürfte hier am Platze sein, die „allgemeine Vormerkung der Grundsteuerkataster“ aus Guelle A des näheren zu würdigen, welche anscheinend von 1848 stammt. Darnach zählte die Gesamtgemeinde Eisenburg 51 Häuserbesitzer mit 439 Parzellen und 1230,11 Tgw. Die Gemeindegrundverteilung (-Vereinödung) geschah zur Zeit der allgemeinen Güter-Arrondierung 1807; übrige Gemeindegründe wurden 1812 verteilt oder verkauft. Forstrechte waren vorhanden und wurden in Forstrechtsentschädigungsteile umgewandelt, die auf Grund des 4.6.1805 geschlossenen Vertrags zehentfrei sind; übrigens erhalten die Grundholden der Freiherren v. Hermann, v. Schütz und von Stoll das benötigte Bauholz unentgeltlich. Die Forstholzabgabe der übrigen Grundherren an leibfällige Güter besteht als Vergünstigung nicht als Recht.

Zehentverhältnisse: Zehentgattungen sind Blut–, Groß–, Klein- und Heuzehent, wogegen Obst- und Grummetzehent nicht hergebracht sind. Den Blutzehent bezieht die Pfarrei Amendingen. Der Großzehent wird in Natura gegeben. Hauptdezimator ist Buxheim; von einigen Äckern ist Ottobeuren (Landgericht), von andern, die früher zehentbare Wiesen waren, Amendingen zehentberechtigt, welch letzteres auch allen Heuzehent von den sogenannten Gärten bezieht, während die übrigen Wiesen, namentlich einmähdige, zehentfrei sind.

Der Kleinzehent (Flachs, Rüben, Kraut, Hopfen, Erdäpfel, Linsen, Wicken, Klee, Reps, Obst) geht ebenfalls zur Pfarrei. Nun hat aber die Gemeinde Eisenburg am 29.2.1836 mit letzterer einen gerichtlichen Zehentfixierungsvertrag abgeschlossen, woselbst sie sich verbindlich macht, den Naturkleinzehent aus sämtlichen Gärten, Gartenäckern, Brühlgrundstücken, dann sämtliche zu ihr zehentbaren Äckern mit einem jährlichen Geldreichnis von 45 fl, dann anstatt des Natural– Groß– und Kleinzehents von Kultursgründen aus den Verteilungsjahren 1805/06 mit weiteren 10 fl abzulösen.

Was die Dominikalverhältnisse betrifft, so ist ein Teil der Einwohner nach Ottobeuren, der andre zum Hermannschen (d. i. nunmehr v. Wachterschen) Patrimonialgericht I. Klasse gerichtsbar. Nur Hs. Nr. 30½, (Schloß) mit Besitz

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Ludwig Mayr: Geschichte der Herrschaft Eisenburg. Selbstverlag, Steinbach bei Memmingen 1914–1918, Seite 217. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Geschichte_der_Herrschaft_Eisenburg_Ludwig_Mayr_261.jpg&oldid=- (Version vom 19.7.2023)