Seite:Die Geschichte der Herrschaft Eisenburg Ludwig Mayr 265.jpg

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

Daß auch dies noch nicht genügte die Landwirte zur Selbstbefreiung von nicht mehr verständlichen Lasten anzuregen, beweisen die neueren gesetzlichen Erleichterungen durch bedeutende Heranziehung von staatlichen Mitteln und schwere Belastung des Güterhandels – letzteres zum Schaden der Landwirte selbst.

Welchen Verlauf nahmen nun diese tiefeingreifenden Wandlungen in unserm Gebiet?

Waren hier Zehentprozesse schon seit Jahrhunderten im Schwang, so ist es nicht verwunderlich, daß auch dieses Schlußdrama sich nicht glatt abspielte. So führte auch die Ablösung des Großzehent im Herrschaftsgebiet zu einem Prozeß, dessen Akten nach langem Suchen endlich im Archivrepertorium des Kgl. Amtsgerichts Memmingen sich fanden. - als eingestampft. Es können deshalb hieraus nur Bruchstücke geboten werden aus einem Sammelband des A. N. 1913/26, was umso mißlicher ist, als in den zu Verlust gegangenen Akten jedenfalls sämtliche Leistungen vorgetragen gewesen wären und ein klares Bild der Gesamtbelastung geboten hätten. Diese aus den Grundsteuerkatastern zusammenzustellen, lohnt die Arbeit nicht. Aus A. N. und A. ergibt sich nun folgendes:

Den Reigen eröffnen die Amendinger, was ihnen jedenfalls zur Ehre gerechnet werden muß. Am 1.Sept.1848 richtet Joh. Wanner und Konsorten an das Kgl. Landgericht Ottobeuren die gehorsamste Bitte um Einleitung der Fixation und resp. Umwandlung der Grundlasten. Die mitunterzeichneten Besitzer grundbarer Güter zu Amendingen seien willens, alle unständigen Grundlasten und Besitzveränderungsabgaben zu fixieren, sodann die fixierten in Bodenzinskapitalien umzuwandeln und nach Umständen abzulösen. Als Empfangsberechtigte erscheinen hauptsächlich gräfliches Rentamt Buxheim, Kirchenstiftung Amendingen, 3 Königskapelle Memmingen, Rentamt Ottobeuren, Leonhardstiftung M., Funksche Stiftung daselbst, v. Schütz daselbst, Zollersche Relikten, Frau Lisette v. Wachter und Jakob v. Wachter, Herr v. Zoller; daß auch die Eisenburgischen Untertanen des Herrn v. Pflummern nicht untätig gewesen waren, ergibt sich aus einem Schreiben des Rentamts Ottobeuren an das dortige Landgericht vom 26.7.1849, wonach die Fixationsverhandlungen vorgelegt werden möchten. Hier ist also diese Angelegenheit bereits geregelt bezw. erledigt. Von welcher Seite hier die Anregung ausging und ob die Verhandlungen freiwillig oder unter gesetzlichem Zwang statthatten, ist nicht ersichtlich. Die Amendinger aber erklären ausdrücklich, daß sie nicht erst mit Versuchen freiwilligen Übereinkommens Zeit verlieren wollen, sondern amtliche Behandlung

Empfohlene Zitierweise:
Ludwig Mayr: Geschichte der Herrschaft Eisenburg. Selbstverlag, Steinbach bei Memmingen 1914–1918, Seite 221. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Geschichte_der_Herrschaft_Eisenburg_Ludwig_Mayr_265.jpg&oldid=- (Version vom 19.7.2023)