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Steur eingenommen uhne Bleiche und under Hart 34 fl 27 kr 3 hl. (Die Unterharter wollten bis 1825 nicht an die Zugehörigkeit zur Gemeinde glauben). – Das revidierte Gemeinde-Edikt vom 1.7.1834 nahm den Gemeinden die Verwaltung des Kirchenvermögens. Die Rechnungen erscheinen jetzt abgeteilt in „Titel und Kapitel“ ähnlich den noch geltenden, der Name direkte Gemeindeumlage tritt auf und der Etat. 1848 revidiert letztmals Sanens, dann das Landgericht und von 1861 an das Bezirksamt. Die Aufnahmsgebühr des Apothekers Hohenegger von 1864, 250 fl betragend und als „Honekrische Schankung“ gebucht, wurde endlich der Grundstock des gegenwärtigen Gemeindevermögens, das mit 540 M. 1876 ins Reich der Mark übertritt und das sich aus eigener Machtvollkommenheit und anderweitigen Zuwendungen noch nicht wesentlich erhöht hat.

Daß unter solchen Vermögensverhältnissen die Gemeindeumlage nicht gering sein kann, dürfte kaum notwendig sein zu betonen. Bei einem Steuersoll von rund 800 M. war deshalb in den letzten Jahren immer eine Umlage von 200% erforderlich, trotzdem der Distrikt jährlich mit 200 M., die Herrschaft seit 1904 mit 500 M. beisprang. Eine grundsätzliche Änderung brachte das Jahr 1912 mit seinen neuen Steuer- und Umlagengesetzen. Gemäß Art. 19 f. des letzteren wurde das bisherige Steuersoll, die nunmehrige Steuersumme, derart hinaufgeschraubt, daß sich eine Herabsetzung des Hundertsatzes auf 56 ermöglichen ließ, welcher aber für 1914 infolge des Wasserleitungsunternehmens sofort wieder auf 131% getrieben wurde.

Wie eine Gemeinde, inmitten prachtvoller Wälder gelegen, selbst „ohne Ar und Halm“ sein kann, ist für Fernerstehende unbegreiflich. Ganz im Gegensatz zu Amendingen, Schwaighausen u. s. w. setzten sich die alten Eisenburger infolge unverständiger Sparsamkeit und gräßlicher finanzpolitischer Beschränktheit von je ins bequeme Nest verpaßter Gelegenheiten, wahrscheinlich vertrauend auf den hilfsbereiten Herrn. Man könnte sogar meinen, diese Eigenschaft habe sich hier und da vererbt. Sogar in neuerer Zeit, nämlich bei der Auflösung des Oberharts in der 1. wie bei der Abschwendung des Bassenheimschen Waldes in der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts ließen sie sich die Gelegenheit des Erwerbes prächtigen Waldbodens gegen billiges Geld entgehen. Und so büßen denn die Kinder die Sünden der Väter …. Es ist eine herbe Folgerichtigkeit in der Natur wie in der Geschichte!

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Ludwig Mayr: Geschichte der Herrschaft Eisenburg. Selbstverlag, Steinbach bei Memmingen 1914–1918, Seite 243. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Geschichte_der_Herrschaft_Eisenburg_Ludwig_Mayr_289.jpg&oldid=- (Version vom 20.10.2022)