Seite:Eichhorn Einsegnungsunterricht 1917 071.png

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So entstanden von 1526 bis 1529 und dann wieder von 1532 an nach dem sogenannten Nürnberger Religionsfrieden evangelische Landeskirchen. Von 1526 auf 1527 gestaltete sich zunächst die sächsische Landeskirche durch die Visitation, an der Luther selbst teilnahm; 1528 beschloß der Markgraf Georg von Ansbach die Reformation einzuführen. Schon 1525 hatte sich der Sieg der Reformation in Nürnberg entschieden. Die meisten evangelischen Landeskirchen entstanden von 1532 an. Im Jahr 1533 kam die Reformation in unserer heimischen Gegend zum Abschluß durch die brandenburgisch-nürnbergische Kirchenordnung, die eigentlich noch immer die Grundlage unseres Kirchenwesens bildet. Im Markgraftum Ansbach ist es besonders Johann Brenz gewesen, der – seit 1522 in Hall tätig – von dort aus die Einführung der Reformation beriet. In Nürnberg war es eine Anzahl trefflicher Theologen: Melchior Vollbrecht, Prior des Augustinerklosters, Andreas Osiander, aus Gunzenhausen, Prediger von St. Lorenz, und Veit Dietrich, Prediger an St. Sebald, die das evangelische Kirchenwesen gestalteten. Neben ihnen sind als würdige Vertreter der Gemeinde zu nennen: Lazarus Spengler „vorderster Ratsschreiber“ von Nürnberg, der bekannte Hans Sachs und auch der bedeutende Künstler Albrecht Dürer. So ist es gekommen, daß durch diesen Gang der Dinge in den evangelischen Landeskirchen heute noch die Landesherrn maßgebend sind. Es ist nicht zu verkennen, daß diese Einrichtung viel Gutes in sich schloß. Unter eine gute Hut ist die Landeskirche gestellt gewesen, denn den Fürsten der Reformationszeit muß man das Lob lassen, daß sie würdige Vertreter der gereinigten Kirche gewesen sind. Man kann ferner sagen: viele heilsame Ordnungen und gute Sitten sind dem evangelischen Volk unter landesherrlichem Kirchenregiment erwachsen, ein enger Bund ist damit geschlossen worden zwischen dem deutschen Wesen und dem evangelischen Christentum, eine große Tür wurde dem Evangelium aufgetan ähnlich wie einst durch den Uebertritt Konstantins zum Christentum. Die Schattenseiten verkennen wir auch nicht: die Möglichkeit der Einmischung der Staatsgewalt in die kirchlichen Angelegenheiten, die oftmals auch zum Unheil der Kirche eingetreten ist.

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Was ist doch alles in der kurzen Zeit von 1517 bis zu Luthers Tod oder bis zum Abschluß der Reformation geschehen! 1564-1576 hat Kaiser Maximilian II. regiert, der unter allen Kaisern dem Evangelium wohl am nächsten stand, der so mild das Evangelium in seinen österreichischen Erblanden zuließ, daß Steiermark, Kärnthen, Krain und Oberösterreich fast ganz lutherische Länder gewesen sind und daß man sagen konnte: 9/10 Deutschlands hingen damals der Reformation an. Eigentlich nur das Herzogtum Bayern hielt sich von der Reformation ganz und völlig fern. Von 1577 bis 1580 ist es auch, wie wir morgen hören werden,