Seite:Ficker Vom Reichsfürstenstande 017.jpg

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vollständig mitgetheilten Belegstelle, für welche zunächst ein kürzerer Hinweis genügt hätte, erst später hervortreten wird.

Die Anordnung dieses ersten Theiles blieb wesentlich die ursprüngliche, welche davon ausgeht, möglichst wenig als bekannt vorauszusetzen, von allem abzusehen, was die Theorie zur Erklärung der besprochenen tatsächlichen Verhältnisse beiträgt, die Forschung so darzulegen, dass vorgreifende Benutzung der Ergebnisse späterer Erörterungen möglichst vermieden werde und das Einzelne ohne Rücksicht auf eine systematische Gliederung des ganzen Stoffes da einzuordnen, wo der Gang der Forschung die Beweisführung am meisten zu erleichtern schien. War dabei anfänglich darauf gerechnet, die gesammten Untersuchungen gleichzeitig in einem Bande vorlegen zu können, wobei die aus jener Anordnung entspringenden Mängel weniger fühlbar geworden wären, so gab der Umstand, dass das Werk zu mehreren nicht gleichzeitig erscheinenden Bänden anwuchs, Anlass zu einigen Aenderungen. Es schien zweckmässig, hier wenigstens die Frage, welche einzelne Grosse zu den Fürsten gehörten, zu einem vorläufigen Abschlüsse zu bringen. Hatte ich mich dabei früher bezüglich der Bischöfe und Aebte, für welche die erörterten äussern Kennzeichen sich ungenügend erwiesen, zunächst mit einigen Andeutungen begnügt und die Einzelnntersuchung in den letzten Theil eingefügt, wo die Stellung der geistlichen Fürsten im Reichslehnsverbande näher erörtert wird, so zog ich es aus dem angeführten Grunde schliesslich vor, schon jetzt auf die Stellung der einzelnen mit blosser Andeutung der später näher zu untersuchenden rechtlichen Voraussetzungen einzugehen; was freilich manche Mängel herbeigeführt haben mag, da ich mich hier auf einen Abschluss weniger vorgesehen hatte. Dasselbe gilt von dem Abschnitte über Gesammtfürsten und Theilfürsten, da auch hier die Einzelangaben anfangs der spätern Erörterung über Gesammtbelehnung und Unteilbarkeit der Fürstentümer vorbehalten waren. Ebenso schien es jetzt bei einigen anderen Einzelnheiten angemessener, auf die Resultate späterer Erörterungen vorgreifend Rücksicht zu nehmen, während Anderes für die späteren Theile zurückgelegt wurde. Auch das, was über die Weiterentwicklung einzelner besprochener Verhältnisse in den spätern Zeiten des Reichs, so insbesondere über die neueren Erhebungen und über die Gestaltung des Fürstenrats gesagt ist, wurde erst bei der letzten Ueberarbeitung eingefügt, weil es für manche Zwecke bequem schien, wenigstens eine Uebersicht des spätern Verlaufs zur Hand zu haben; lag ein Eingehen auf diese Verhältnisse

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Julius von Ficker: Vom Reichsfürstenstande. Innsbruck: Verlag der Wagnerschen Buchhandlung, 1861, Seite 17. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Ficker_Vom_Reichsf%C3%BCrstenstande_017.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)