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Este and Ankona genannt[1]; ihre sonstige Stellung wurde aber durch diesen Titel nicht geändert. Der Titel lebt noch später einmal wieder auf; 1330 schreibt K. Ludwig: Johanni comiti de Claremonte per sacram imperialem maiestatem Anconitane marchie marchioni.[2]

185 Die Markgrafen von Montferrat finden wir gegen Ende des zwölften Jahrhunderts in so bevorzugter Stellung, dass es scheinen muss, man habe sie damals den Reichsfürsten zugezählt. Vor Fürsten weiss ich freilich den Markgrafen nur einmal, 1195 vor dem Herzoge von Steier, nachzuweisen[3]; aber er steht ziemlich regelmässig allen Magnaten vor, auch angesehenern, wie Teck und Spoleto[4]; wir finden ihn vor dem Prinzen Philipp[5] und vor dem Probste von Aachen, während die deutschen Grafen auf diesen folgen[6], Stellungen, welche den Fürstenstand wahrscheinlich machen; und 1191 schreibt der Kaiser ausdrücklich: tibi Bonifacio dilecto fideli principi nostro marchioni Montisferrati.[7] Lässt er sich nun andererseits auch hinter deutschen Grafen nachweisen[8], so verliert das sein Gewicht durch die allgemeinere Regel des Nachfolgers italienischer; wichtiger ist es, dass der Markgraf in dieser Zeit auch italienischen Magnaten, wie dem Markgrafen von Este, dem Präfekten von Rom nachsteht.[9] Es ist möglich, dass bei jenen noch dem zwölften Jahrhunderte angehörenden Zeugnissen der Unterschied zwischen dem ältern und neuern Fürstenstande nicht genauer beobachtet wurde; denn im dreizehnten Jahrhunderte gehören die Markgrafen dem letztern unzweifelhaft nicht an. Wir finden sie hinter Baden, Tübingen, Hohenburg, Savoien und Flandern[10]; in Urkunde von 1245, in welcher Principes und Fideles bestimmt geschieden sind, steht der Markgraf unter den letztern und zwar erst hinter dem Grafen von Caserta[11]; endlich wird er, was auch für die übrigen italienischen Markgrafen gilt, in der Kanzlei K. Heinrichs VII. durchweg als Nobilis bezeichnet.[12]

Dagegen finden wir nun auch hier wieder ein Beispiel, dass im Laufe des vierzehnten Jahrhunderts frühere Magnaten als Reichsfürsten erscheinen, ohne dass uns über eine Erhebung in den Fürstenstand etwas bekannt wäre. Schon in einem Vertrage von 1347 heisst der Markgraf illustris, während neben ihm die Visconti und der Markgraf von Saluzzo magnifici genannt sind[13]; 1354 erscheint er dann auch in einer Kaiserurkunde unter den illustres, und zwar vor den Herzogen von Teschen und Braunschweig[14]; seit 1355 findet er sich dann sehr oft als illustris princeps in Kaiserurkunden und nicht selten den

  1. Ant. Est. 2, 76.
  2. Reg. Lud. n. 2977.
  3. Ughelli 4, 174.
  4. 1189. 95: Schöpflin A. D. 1, 292. Notizenbl. 2, 371.
  5. 1194: Muratori ant. 1, 846.
  6. Reg. Ott. 135.
  7. Guichenon B. Seb. 174.
  8. 1185: Ughelli 1, 1443.
  9. 1191. 96: Savioli 2, 168. 192.
  10. Reg. Fr. n. 152. 192. 270. 410. Acta Henr. 1, 23.
  11. Warnkönig 1, 95.
  12. Acta Henr. 1, 4 u.s.w. 2, 196. 212.
  13. Lünig c. d. It. 1, 406.
  14. Ludew. rel. 10, 179.
Empfohlene Zitierweise:
Julius von Ficker: Vom Reichsfürstenstande. Innsbruck: Verlag der Wagnerschen Buchhandlung, 1861, Seite 260. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Ficker_Vom_Reichsf%C3%BCrstenstande_260.jpg&oldid=- (Version vom 29.1.2017)