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dass nach dem Abgange der betreffenden Fürsten sich ein entsprechender territorialer Titel überhaupt nicht mehr findet oder derselbe doch nachfolgenden Magnaten den Fürstenstand nicht verleiht; nämlich:

Rotenburg, Zähringen, Pfalzburgund,
Welf, Meran, Tuszien.

Eine besondere Stellung nehmen dann noch der Graf von Flandern und der Herzog von Dijon oder Burgund ein, deren reichslehenbare Besitzungen wohl nicht als Fürstenthümer betrachtet wurden, während man geneigt sein musste, diese mächtigen französischen Kronvasallen persönlich den Reichsfürsten gleichzustellen.

Zu den alten Fürstenthümern kamen nun im Laufe der Zeit viele hinzu, welche wir etwa, da die Publizisten unter neuen Fürstenthümern im Gegensatze zu alten nur die seit 1582 erhobenen verstehen, als jüngere Fürstenthümer bezeichnen können. Sie entstanden zum Theil durch Erhebung, zum Theil auch nur durch Annahme des Titels und ausdrückliche oder stillschweigende Anerkennung desselben von Seiten der Reichsgewalt, wofür sich bald, wie etwa bei Pommern in der Lösung eines früher bestehenden Abhängigkeitsverhältnisses, ein rechtlicher Anhaltspunkt zeigt, bald aber jede genauer zu bezeichnende Veranlassung zu fehlen und zunächst nur Titelsucht der betreffenden Magnaten wirksam gewesen zu sein scheint. Indem wir für Einzelnheiten auf die nächstvorhergehenden Untersuchungen und auf die frühern Angaben über die Erhebungen verweisen, geben wir eine Zusammenstellung beider Klassen nach der Zeitfolge, wobei die vorgestellten Jahreszahlen der Erhebung durchweg feststehende sind, während die nachgestellten der Anerkennung vielfach nur annähernden Werth haben.

1182 Mähren.
1188 Namur.
1235 Braunschweig.
Landsberg 1265.
Breslau 1276.
1292 Hessen.
1310 Savoien.
Pommern 1320.
Vienne 1335.
1336 Jülich.
1339 Geldern.
1348 Mecklenburg.
Schlesien 1350.
1354 Pont a Mousson.
1354 Luxemburg.
Montferrat 1354.
Tirol 1359.
Baden 1364.
Oranien 1376.
1380 Berg.
Nürnberg 1385.
1395 Mailand.
1417 Kleve.
1432 Mantua.
1436 Cilly.
Leuchtenberg 1450.
1452 Modena.
1462 Münsterberg.
Henneberg 1471.
1474 Holstein.
1486 Chimay.
1495 Wirtemberg.
Meissen Burggr. 1541.
Mömpelgard 1556.
1565 Aremberg.
Empfohlene Zitierweise:
Julius von Ficker: Vom Reichsfürstenstande. Innsbruck: Verlag der Wagnerschen Buchhandlung, 1861, Seite 235. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Ficker_Vom_Reichsf%C3%BCrstenstande_263.jpg&oldid=- (Version vom 6.5.2018)