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schwer nachzuweisen, dass ihm ein solcher nicht gebühre; wobei insbesondere hervorgehoben wurde, dass derselbe niemals vom Reiche mit den Regalien beliehen sei.[1]

Was den Erzbischof von Riga (Liefland) und den Bischof von 207 Dorpat betrifft, so zogen wir bereits früher die Urkunden an, in welchen K. Heinrich 1225 sie als Reichsfürsten, ihr Land als Fürstenthum bezeichnet.[2] Den Erzbischof finde ich auch 1418 vom Könige als Fürsten bezeichnet[3]; von K. Friedrich IV. wurden beide mit den Regalien belehnt.[4] Im sechszehnten Jahrhunderte finden wir sie auch, eben so wie die andern liefländischen Bischöfe von Kurland, Oesel und Reval auf den Reichstagen vertreten, überhaupt als Reichsfürsten behandelt, bis sich die Beziehungen dieser Gegenden zum Reiche völlig lösen.[5] Die Unmittelbarkeit dieser Bischöfe haben wir denn auch wohl für keine Zeit zu bezweifeln. Allerdings schenkte K. Friedrich 1219 dem Erzbischofe von Magdeburg: omnes terras et provintias paganorum ultra Livoniam et circa ipsius terminos constitutas, que ipso presente vel cooperante ad fidem converse fuerint christianam, und fügt hinzu: quod si archiepiscopos aut episcopos in terris ipsis contigerit ordinari, a Magdeburgensi archiepiscopo regalia illi suscipiant reverenter[6]; doch findet sich keine Spur, dass das Erfolg gehabt und irgend ein Bischof jener Gegenden die Regalien von Magdeburg erhalten habe. So weit sich die Verbindung jener Bischöfe mit dem Reiche überhaupt wirksam zeigte, haben wir sie unzweifelhaft als Reichsfürsten zu betrachten; für diese Verbindung fehlen aber ausser jenen Urkunden vom J. 1225 für die Zeiten, welche uns zunächst beschäftigen, so sehr alle Zeugnisse, dass wir ihre reichsfürstlichen Rechte wohl durchaus als ruhende betrachten und sie bei weitern Untersuchungen unberücksichtigt lassen dürfen.

Für die preussischen Bischöfe, auch für diejenigen, welche Suffragane von Riga waren, ergeben sich ähnliche Andeutungen nicht, bis auf die schon erwähnte Angabe, der Bischof von Ermeland sei von K. Karl IV. zum Fürsten erhoben; aber auch dieser findet sich nicht in den Matrikeln, noch auf den Reichstagen des sechszehnten Jahrhunderts.[7]

Wird unter den erloschenen fürstlichen Stimmen auch die des Bischofs von Schleswig aufgeführt, so bietet den einzigen Anhaltspunkt, dass er in die Matrikel von 1431[8] und, wohl nach Massgabe derselben, in spätere aufgenommen ist; dass er nicht Reichsfürst war, wird keines weitern Beweises bedürfen.[9]

  1. Vgl. Moser 35, 225.
  2. Vgl. § 64 n. 7.
  3. Ried 2, 979.
  4. Reg. Fr. IV n. 529. 7450.
  5. Vgl. Vitr. ill. 1, 1171. Gebhardi 1, 261. Moser 35, 190. 193. 208.
  6. Huillard 1, 618.
  7. Vgl. § 64 n. 14. Moser 35, 238.
  8. Aschbach Sigism. 3, 420.
  9. Vgl. Moser 35, 208.
Empfohlene Zitierweise:
Julius von Ficker: Vom Reichsfürstenstande. Innsbruck: Verlag der Wagnerschen Buchhandlung, 1861, Seite 281. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Ficker_Vom_Reichsf%C3%BCrstenstande_309.jpg&oldid=- (Version vom 29.1.2017)