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Ausser den genannten finden wir im Konstanzer Sprengel weder Aebte, welche mit den Regalien beliehen wurden, noch Aebte, welche, abgesehen von Erhebungen im achtzehnten Jahrhunderte[1], den Fürstentitel führten; und mit unsern Vorbemerkungen stimmt das in so weit vollkommen überein, als die genannten zugleich die einzigen Abteien gewesen zu sein scheinen, welche noch später dem Reiche gehörten. Dem vom schwäbischen Herzoge an das Reich gekommenen Nonnenkloster Waldkirch wurden 994 die Rechte der Reichsabteien gewährt[2]; später finde ich es als solche nicht mehr erwähnt. Die herzogliche, dann königliche Abtei Stein am Rhein, früher Hohentwiel, wurde 1005 von K. Heinrich an das Bisthum Bamberg geschenkt[3], erscheint später auch in der Reihe der römischen Zinsklöster.[4] Das Kloster Faurndau wurde schon 875 vom Könige einem Geistlichen auf Lebenszeit, 888 zum Eigenthume, aber so verliehen, dass er es an S. Gallen oder Reichenau vermachen muss; schon 895 gehörte es S. Gallen.[5]

Besonders reich ist nun aber der Konstanzer Sprengel an Abteien, welche schon in den Reichsmatrikeln von 1422[6] und spätern als reichsunmittelbar erscheinen und denn auch mit Ausnahme derjenigen, welche durch die Eidgenossen und einzelne Reichsstände eximirt wurden, bis auf die letzten Zeiten des Reichs Sitze auf den Prälatenbänken behaupteten.[7] Können wir nun bei diesen weder Fürstentitel, noch Regalienverleihungen nachweisen, so ergibt sich zugleich durchweg, dass sie in die Klassen von Klöstern gehören, in welchen wir Reichsabteien von vornherein nach den frühern Ausführungen nicht vermuthen werden. Denn von den hieher gehörenden Benediktinerabteien sind Weingarten[8], S. Georg zu Isny[9], S. Blasien[10], Blaubeuern[11], S. Georg im Schwarzwald[12], Zwifalten[13] und Schaffhausen[14] römische Klöster; Ochsenhausen war ein S. Blasien gehörendes Priorat und wurde erst 1391 Abtei[15]; Petershausen war vom Bischofe von Konstanz gestiftet und blieb allem Anscheine nach dessen Eigenthum, wie denn auch noch später seine Unmittelbarkeit zu Gunsten des Bisthums bestritten wurde[16]; S. Johann im Thurthale, seit 1555 als Probstei mit S. Gallen vereinigt, dürfte diesem schon früher unterworfen gewesen sein.[17] Die übrigen reichsunmittelbaren Klöster gehören nicht dem Orden an, in welchem wir die Reichsabteien zu suchen haben;

  1. Vgl. § 65 n. 12.
  2. Schöpflin Bad. 5, 7.
  3. Wirtemb. UB. 1, 241.
  4. Cencius cam. ap. Muratori ant. 5, 875.
  5. Wirtemb. UB. 1, 175. 186. 199.
  6. Aschbach Sigism. 3, 420.
  7. Ueber die Prälaten u. früher reichsunmittelbaren Abteien vgl. überhaupt Moser 36, 439 ff. 37, 91 ff. Gebhardi 1, 294. Ueber die wirtembergischen: Stälin 2, 677 ff.
  8. Wirtemb. UB. 1, 290. 300. 310. 336. 2, 19. Cenc. cam. l. c.
  9. Vgl. Stälin 2, 679.
  10. Wirtemb. UB. 1, 345. 2, 112. Vgl. Mone Zeitschr. 7, 230. 328.
  11. Wirtemb. UB. 1, 313.
  12. Wirtemb. UB. 2, 10.
  13. Wirtemb. UB. 1, 298. 335.
  14. Cenc. cam. l. c.
  15. Wirtemb. UB. 1, 369. Stälin 2, 707.
  16. Wirtemb. UB. 1, 231. Moser 37, 14.
  17. Vgl. Moser 37, 251.
Empfohlene Zitierweise:
Julius von Ficker: Vom Reichsfürstenstande. Innsbruck: Verlag der Wagnerschen Buchhandlung, 1861, Seite 334. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Ficker_Vom_Reichsf%C3%BCrstenstande_362.jpg&oldid=- (Version vom 9.9.2019)