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Weissenau, Roth, die Probsteien Marchthal und Schussenried sind Prämonstratenserklöster, die beiden erstern zugleich römische Klöster[1]; Salem oder Salmansweiler, Bebenhausen und Königsbronn sind Cisterziensermannsklöster, Baindt, Guttenzell, Heggenbach und Rotenmünster Frauenklöster desselben Ordens. Für einzelne dieser Reichsprälaten finden sich nun auch später Reichsbelehnungen, so 1512 und später für Schussenried, 1659 für Marchthal, 1706 für Ochsenhausen, 1712 für Rotenmünster[2]; aber als Gegenstand der Belehnung werden durchweg nur der Blutbann, von welchem mehrfach gesagt wird, dass das Kloster ihn zuerst von K. Maximilian I. erhielt, dann einzelne vom Kloster erworbene Reichslehen aufgeführt, nicht aber, wie es in den Lehnbriefen für die alten Reichsabteien auch später heisst, überhaupt des Gotteshauses Regalien, Lehen und Weltlichkeit.

Im Sprengel von Augsburg wird der Abt von Elwangen mehrfach 230 ausdrücklich Fürst genannt[3] und mit den Regalien belehnt[4]; bei der Verwandlung in eine Probstei 1459 erklärte der Papst, dass der Abt immer Reichsfürst gewesen sei und der Kaiser bestätigte 1460 dem Probste ausdrücklich als unserm und des reiche gefürsteten probsten und praelaten alle fürstlichen Würden, Ehren und Regalien[5]; er behauptete denn auch immer einen Sitz auf der Reichsfürstenbank. Im siebenzehnten Jahrhunderte wurde auf dem Reichstage gestritten, wann der Abt in den Fürstenstand erhoben sei; das Kloster selbst ging dabei bis auf K. Heinrich H. zurück.[6] War aber der Charakter der Reichsabtei das entscheidende, so hätten sie noch weiter zurückgreifen dürfen; Elwangen erscheint schon in der Matrikel der Reichsabteien von 817[7], und 1003 und 1152 wurden ihm alle Rechte, wie sie Fulda und Reichenau hatten, bestätigt.[8]

Uralte, gleichfalls in der Matrikel von 817 genannte Reichsabtei war auch Benediktbeuern im bairischen Theile des Sprengels; aber wenige Abteien haben ihre Reichsfreiheit so oft verloren und wiedergewonnen. Erwähnt die Chronik des Klosters 1033 die Investitur des des Abts durch den Kaiser, so wird die Abtei 1052 an den Bischof Nitker von Freising verliehen[9], 1055 ihre Freiheit hergestellt[10]; aber schon 1065 folgt wieder eine Verleihung an Freising, bis 1078 die Abtei wieder für unmittelbar erklärt wird.[11] Gegen Ende des Jahrhunderts liess sich Adelbero von Trient die Abtei vom Kaiser schenken; nach seinem Tode 1106 erwirkte der Abt am Hofe Freiheit und Investitur.[12] Es folgte 1116 eine Schenkung an den Bischof von Augsburg, welche 1125 bestätigt wurde[13]; K. Lothar aber stellte 1133 und 1136 die

  1. Wirtemb. UB. 2, 277. 69. 219.
  2. Lünig C. F. 1, 531. 534. 543. 550.
  3. 1215–1360: Huillard 1, 431. 5, 83. Lünig 18, 122. 123. Glafei 417.
  4. Reg. Lud. n. 1693. Fr. IV 686. 3182.
  5. Lünig 18, 126. 127.
  6. Vgl. Moser 34, 384.
  7. M. G. 3, 223.
  8. Wirtemb. UB. 1, 237. 2, 65.
  9. M. G. 11, 234. 221.
  10. M. B. 7, 90.
  11. M. B. 29, 169. 204.
  12. M. G. 11, 235.
  13. M. B. 29, 237. 248. Vgl. M. G. 11, 235.
Empfohlene Zitierweise:
Julius von Ficker: Vom Reichsfürstenstande. Innsbruck: Verlag der Wagnerschen Buchhandlung, 1861, Seite 335. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Ficker_Vom_Reichsf%C3%BCrstenstande_363.jpg&oldid=- (Version vom 9.9.2019)