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Egidien zu Nürnberg als unmittelbar aufgeführt[1]; jene zählt Cencius camerarius zu den dem römischen Stuhle zinspflichtigen[2]; auch von dieser ist mir nicht bekannt, dass sie Reichsabtei gewesen sei.

In der Salzburger Provinz wird im Sprengel von Regensburg der 237 Abt von S.Emmeran im Beginne des vierzehnten Jahrhunderts mehrfach bestimmt als Fürst bezeichnet[3]; war auch die Abtei im zehnten Jahrhunderte in den Händen der Bischöfe von Regensburg, welche auch später wohl noch Ansprüche auf dieselbe erhoben[4], so gehörte sie doch unzweifelhaft dem Reiche, wie sich aus einer Reihe von Regalienverleihungen ergibt.[5] Der in Vergessenheit gerathene fürstliche Titel wurde dem Abte 1731 vom Kaiser ausdrücklich erneuert[6]; doch stimmte er nur unter den Prälaten.

Die Aebtissinnen von Obermünster und Niedermünster zu Regensburg führten noch später den fürstlichen Titel[7] und waren auf der Prälatenbank vertreten. Beide waren Reichsabteien; Obermünster übergab K. Ludwig 833 seiner Gemahlin[8]; gegen Ende des zehnten Jahrhunderts gehörten beide dem Herzoge von Baiern[9], erlangten aber ihre Unmittelbarkeit wieder; Niedermünster wurde 1002 ausdrücklich die Freiheit anderer Reichsabteien verliehen, 1129 heisst es regalis locus.[10] K. Friedrich vertauschte 1215 beide Abteien an den Bischof von Regensburg, musste aber schon 1216 ihre Unmittelbarkeit herstellen, bei welcher Gelegenheit die Aebtissinnen bestimmt als principes, die Abteien als principatus bezeichnet werden.[11] Auch finden sich Regalienverleihungen für Obermünster[12], wie für Niedermünster.[13]

Die Benediktinerabtei Metten erscheint in der Matrikel von 817 als Reichsabtei und dürfte nach der Reihe der bis 1051 reichenden kaiserlichen Gunstbriefe[14] ihre Unmittelbarkeit ziemlich lange bewahrt haben; später fehlen jedoch für eine Fortdauer derselben alle Anzeichen. Mönchsmünster oder Suega wurde 1133 an Bamberg gegeben.[15] Waldsachsen erscheint schon in der Matrikel von 1431, wurde aber später von Pfalz eximirt; seine Unmittelbarkeit erklärt sich daraus, dass es Cisterzienserabtei war.[16]

Von den Abteien des Freisinger Sprengels wird Tegernsee 817 als Reichsabtei aufgeführt; 979 restituirt K. Otto die Freiheit der Abtei, welche einst regalis et principalis abbatia gewesen, dann aber in die Hände der Laien gekommen sei; 1163 erklärt K. Friedrich: sit regalis abbatia omnimoda libertate sublimata, und bestimmt, dass der erwählte Abt investituram a rege vel ab imperatore per ceptrum accipiat

  1. Moser 37, 194. 237.
  2. Muratori 5, 875.
  3. 1307–31: R. Boic. 5, 112. Hund 2, 382. Moser 37, 49.
  4. Vita S. Wolfkangi. M. G. 6, 582. Vgl. Moser 37, 51.
  5. Reg. Ad. n. 273. Albr. 563. Lud. 118. 1037. Joh. 14. Rup. 344. 2028.
  6. Moser 37, 49.
  7. Moser 36, 482. 484.
  8. Reg. Kar. n. 726.
  9. Vita S. Wolfkangi. M. G. 6, 534.
  10. M. B. 28, 300. Hund 2, 460.
  11. M. B. 30, 37. 48.
  12. Reg. Lud. n. 118.
  13. Reg. Lud. n. 2578. Fr. IV. 8899.
  14. M.B. 11, 420–440.
  15. Reg. imp. n. 2131. 2139. 2212.
  16. Vgl. Moser 37, 260.
Empfohlene Zitierweise:
Julius von Ficker: Vom Reichsfürstenstande. Innsbruck: Verlag der Wagnerschen Buchhandlung, 1861, Seite 343. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Ficker_Vom_Reichsf%C3%BCrstenstande_371.jpg&oldid=- (Version vom 9.9.2019)