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Syndicus Joh. Julius Surland (1687—1748) hatte sie einen rührigen Vertreter, der für ihre Stellung im Reiche und ihre Handelsinteressen seine Kraft einsetzte. Sohn des Bürgermeisters Julius Surland († 1703), hatte er, nachdem er in Hamburg den Unterricht des berühmten Rectors Michael Richey genossen, die Universitäten Altorf, Leipzig und zuletzt Groningen besucht, wo er Licentiat geworden war und 1715 eine Dissertation de litteris maritimis von Seebriefen veröffentlicht hatte. Nach einigen Jahren advocatorischer Praxis war er 1719 zum Syndicus seiner Vaterstadt erwählt[1]. Die Syndici hatten nach der Hamburgischen Verfassung eine sehr angesehene und wichtige Stellung. Im Rang als Doctores juris den Rathsherren vorgehend, im Recht wegen ihres bloss consultativen Votums hinter ihnen zurückstehend, wurden sie als „de senatu“ den „in senatu“ befindlichen gegenübergestellt. Unter den vier syndici, die es seit 1710 gab, hatte der älteste die städtischen Processe am Reichskammergericht und beim Reichshofrathe, alle am kaiserlichen Hofe und beim Reichstage vorkommenden Angelegenheiten und die Hanseatica zu besorgen[2]. Die Stelle des ältesten oder Obersyndicus bekleidete zur Zeit Surland. Sein Amt hatte ihn wiederholt auf diplomatische Sendungen geführt. Im August 1727 war er in London anwesend, um König Georg II. bei der Krönung im Namen Hamburgs zu beglückwünschen. Im Juli 1741 schickte ihn der Senat nach Hannover, um den König Georg II. „bei seiner Herauskunft in Dero teutsche Lande“ zu begrüssen und die Stadt Hamburg seiner Protection zu empfehlen[3]. Dadurch knüpften sich dann auch Beziehungen Surlands zu dem Staatsmann an, der in Hannover seit einiger Zeit die Seele der Geschäfte war. Gerlach Adolf von Münchhausen, seit 1727 Mitglied des Geheimen Raths, war unter den alten Herren des Collegiums, in das er, ein Mann von nahezu vierzig Jahren, gelangte, die anregende, treibende Kraft. Nachdem ihm eben die schwere Arbeit die Universität Göttingen zu begründen gelungen war, traten die grossen,


  1. Schröder, Lexikon der Hamburg. Schriftsteller VII 349.
  2. Westphalen, Hamburgs Verfassung und Verwaltung I (1841) S. 36.
  3. Creditiv vom Juli (Tag unausgefüllt) 1741 (Staatsarchiv Hamburg).
Empfohlene Zitierweise:
Ferdinand Frensdorff: Das Reich und die Hansestädte. Weimar: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Germanistische Abteilung, Bd. 20 = 33 , 1899, Seite 143. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Frensdorff_Das_Reich_und_die_Hansest%C3%A4dte_143.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)