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ist uns, wir müssen es aufrichtig bekennen, um so unerwarteter gewesen, da uns von dem gedachten Weishaupt, als wir ihm den Character unseres Hofrathes beylegten, nichts Nachtheiliges in Ansehung seiner sittlichen Grundsätze und Betragens, vielmehr bekannt war, dass Ew. Durchlcht. ihn nicht anders als unter Begnadigung mit einer lebenslänglichen Pension von der Universität Ingolstadt entlassen hatten und er uns übrigens als ein aufgeklärter Kopf und mit vielen gelehrten Kenntnissen versehener Mann von schätzbaren Personen, die in nähere Bekanntschaft mit ihm gestanden, beschrieben und empfohlen worden war.

Wie wir nun nach der Hand uns entschlossen haben, den vorbemerkten Hofrath Weishaupt in Rücksicht auf die bey ihm wahrgenommenen vorzüglichen Talente in Canzley-Geschäften zu gebrauchen und in solcher Absicht, um sich in diesem Fache die gehörige Kenntnis und Uebung zu verschaffen bey unserer Comitial-Cantzley in Regensburg anstellen zu lassen, wir auch vor kurzem unseren Comitial-Gesandten in Gemäsheit dieser Intention angewiesen haben, so werden Ew. Durchl. einsehen, dass dem dortigen Magistrate nicht die mindeste jurisdictions Befugniss über unsern zur Reichstägigen Gesandschafts-Canzley gehörigen Diener und Hofrat Weishaupt zustehe, Belieben sich aber zugleich von uns überzeugt zu halten, dass, wenn derselbe während der Zeit, da er noch Euer Lbd. unterthan und in dero Landen und Diensten war, einige strafwürdige Handlungen begangen zu haben, zu überführen wäre und derselben gefällig seyn sollte uns davon solche Anzeige, welche einer gerichtlichen Untersuchung fundiren könnten, zukommen zu lassen, wir sowohl aus schuldigen Justizeifer als auch in Gefolg der für Ew. Durchlaucht hegende vollkommendste Hochachtung, bereit und willig seyn werden, die strengste unpatheiischste Untersuchung gegen unsern erwähnten Weishaupt verhängen zu lassen und ihn, falls er seiner Unschuld auf keine befriedigende Weise darthun könnte, nach dem Verhältniss der von ihm zu Schulden gebrachten gesetzwidrigen Handlungen mit der verdienten Ahndung anzusehen. Von Eurer Lbd. gerechten Denkungsart schmeicheln wir uns, dass Sie diese in der Billigkeit beruhende Erklärung um so günstiger aufnehmen werden, als wir derselben die aufrichtige Versicherung beyzufügen die Ehre haben

Friedenstein den 29. August 1787.


Der Kurfürst liess seinen Ärger sehr deutlich in der Antwort

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Leopold Engel: Geschichte des Illuminaten-Ordens. Berlin: Hugo Bermühler Verlag, 1906, Seite 237. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_des_Illuminaten-Ordens_(Engel)_237.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)