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Theodor Mommsen: Hermes. Zeitschrift für classische Philologie Bd. 3
Bemerkungen zum Decret des Paulus

BEMERKUNGEN ZUM DECRET DES PAULUS.

Dass der in dem vorstehenden Decret genannte L. Aemilius L. f. kein anderer ist als L. Aemilius L. f. Paulus Consul im J. 572 und wieder 586 d. St., haben Longpérier und Renier ohne Zweifel mit Recht angenommen. Die Tafel kann nicht geschrieben sein vor der definitiven Eroberung Spaniens durch die Römer, also nicht vor 548; nach den Schrift- und Sprachformen, insbesondere dem durchgängigen Gebrauch des spitzwinkligen L, nicht später als im sechsten oder allenfalls im Anfang des siebenten Jahrhunderts. Von vornherein also dürfen wir sie mit ziemlicher Bestimmtheit der zweiten Hälfte des sechsten Jahrhunderts zuweisen. Der Statthalter des jenseitigen Spaniens L. Aemilius L. f. kann nicht dem Geschlecht der Lepidi angehören, da diese in der früheren Zeit der Republik des Vornamens Lucius sich durchaus enthalten und ihn erst annehmen zugleich mit den Cognomina der Paulli, entweder in Folge des Aussterbens dieses Zweiges und ihrer Beerbung durch die Lepidi oder auch bloß durch Wiederauffrischung der einem ausgestorbenen Zweig des Gesammtgeschlechts eigenthümlichen Namen nach späterer Sitte. Somit bleiben die Paulli, Papi, Regilli, Scauri; und obwohl unter den Papi eine dem Namen nach geeignete Person sich findet – denn L. Aemilius Papus, Prätor von Sicilien 549 (Liv. 28, 38; Sueton Aug. 1), gestorben 582 (Liv. 42, 28), ist wahrscheinlich der Sohn des gleichnamigen Consuls 529 – und L. Aemilius Regillus Prätor und Flottenführer 564 (Liv. 37, 2 und sonst) und L. Aemilius Scaurus Offizier in demselben Jahr (Liv. 37, 31) wenigstens Söhne eines Lucius gewesen sein können, so sind doch wieder die beiden ersten dadurch ausgeschlossen, dass ihre Provinz nicht das jenseitige Spanien war. Man würde in der That sich der Evidenz verschliessen, wenn man zweifeln wollte an der Identität dieses L. Aemilius L. f. mit dem bekannten