Seite:Judenreglement Hamburg 22.jpg

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als von Uns / oder einem jeweilligen Römischen Kayser hinwiederumb aufgehoben werden könne / oder solle / jedoch Uns und dem Heyligen Reich / auch sonsten jedermänniglich / an seinen Rechten und Berechtigkeiten ohnpraejudicirlich.

Und gebieten demnach allen und jeden Chur-Fürsten / Fürsten / Geist- und Weltlichen / Praelaten / Graffen / Freyen / Herren / Rittern / Knechten / Land-Vögten / Haupt-Leuthen / Vitzdomben / Vögten / Pflegern / Verweesern / Ampt-Leuthen / Land-Richtern / Schultheissen / Bürger-Meistern / Richtern / Rähten / Bürgern / Gemeinden / und sonst allen andern Unsern und des Reichs Unterthanen und Getreuen / was Würden / Standt oder Wesens die seynd / ernstlich und festiglich mit diesem Brieff / und wollen / daß Sie benandte Judenschafft wider dieses durch Unsere Kayserliche COMMISSION vermitteltes / und durch Uns als ein immerwehrendes Gesetz confirmirt- und publicirtes Reglement, nicht irren oder hindern / sondern sie dessen / wie obstehet / geruhiglich und unperturbirt / freuen / gebrauchen und geniessen lassen. Insonderheit

Empfohlene Zitierweise:
Unbekannt: Das Neue Reglement der Judenschafft in Hamburg. Hamburg, 1710, Seite 22. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Judenreglement_Hamburg_22.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)