Seite:Köster Alterthümer 006.png

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Um nach dieser vorläufigen Uebersicht ein genaueres Bild von der Provinz zu gewinnen, wollen wir jetzt näher eingehn auf ihre politische Eintheilung, die Beschaffenheit der einzelnen Landschaften und die Verschiedenheiten der Stände. Hier mussen wir aber von den Herzogthümern Bremen und Verden im engeren Sinne ausscheiden die nordwestliche Ecke des Landes, oder das Land Hadeln. Dieses nach der Geschichte am frühesten bewohnte Gebiet war Anfangs den Grafen von Lesmona unterworfen, dann den Bremischen Erzbischöfen, und etwa seit dem Jahre 1100 den Herzögen von Lauenburg: erst 1731 ward es von diesen an Hannover abgetreten. Bei allem Regenten-Wechsel aber haben die Hadeler sich ihre eigenthümliche altfriesische Verfassung und Freiheit mehr oder minder zu bewahren gewußt. Die Communal-Verwaltung wird durch Kirchspielsgerichte unter einem Schultheißen währgenommen. Man unterscheidet das Hochland, mit der Hauptstadt Otterndorf, von dem niedrig gelegenen, oder Sietlande, dessen bisher oft durch Ueberschwemmung zerstörte Ernten jetzt hoffentlich durch den neu angelegten großen Kanal gesichert sind. Die äußerste Spitze des Landes Hadeln, das Amt Ritzebüttel, war einst Eigenthum der reichen Familie der Lappen: von diesen wurde es 1372 an die Stadt Hamburg verkauft, welche daselbst nachmals das für die Nordsee-Schifffahrt so wichtige Cuxhaben anlegte.

Abzutrennen ist ferner das Gebiet der freien Hansestadt Bremen, wiewohl dieselbe einst Jahrhunderte lang als Residenz der Erzbischöfe mit dem Lande, welches deren Sprengel bildete, innigst verbunden war. Reich geworden durch seinen Seehandel, benutzte Bremen die häufigen Geldverlegenheiten der geistlichen Herren, um sein Gebiet zu vergrößern und ein Privilegium nach dem andern zu erlangen; weshalb es auch Mitglied des Hansabundes wurde. Sein majestätischer Dom, sein merkwürdiger Roland und sein alterthümliches Rathhaus sind aber noch immer als geistiges Eigenthum der ganzen Provinz zu betrachten. Im 12ten und 13ten Jahrhundert verschaffte es sich von den Kaisern allmählig, wiewohl unter fortwährendem Widerspruche der Erzbischöfe, die Reichsunmittelbarkeit; und diese

Empfohlene Zitierweise:
Friedrich Köster: Alterthümer, Geschichten und Sagen der Herzogthümer Bremen und Verden. Stade: In Commision bei A. Pockwitz, 1856, Seite 006. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:K%C3%B6ster_Alterth%C3%BCmer_006.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)