Seite:Köster Alterthümer 007.png

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wurde im 17ten Jahrhundert von Schweden, im 18ten auch von Hannover anerkannt. Jedoch blieb der Dom mit seinen Pertinenzien Eigenthum sowohl der Erzbischöfe, als der nachfolgenden Landesherren; bis in Folge des Lüneviller Friedens im Jahre 1802 auch dieser von Hannover durch Tausch an die Stadt abgetreten wurde. Eine räumlich kleine, aber höchst wichtige Gebiets-Vergrößerung erhielt Bremen 1826 durch den Ankauf des Bremerhafens, welcher seinem Seehandel zur unentbehrlichen Basis dient.

In dem eigentlichen Bereiche der Herzogthümer wenden wir uns nun zunächst zu den Ufer- oder Marsch-Districten. Gemeinschaftlich ist ihren Bewohnern die friesische Abkunft, die Verbindung des Ackerbaues mit der Schifffahrt, und der uralte Besitz gewisser Freiheiten und Vorrechte. Das Alte Land scheint seinen Namen daher zu führen, daß es am frühesten ist eingedeicht und bewohnt worden. Durch die parallel laufenden Flüsse Schwinge, Lühe und Este wird es eingetheilt in die erste, zweite und dritte Meile. Die erste und zweite Meile haben je 4 Kirchspiele, die dritte hat 2 (Estebrügge und Neuenfelde). Auffallend ist in diesem Ländchen das friesische Element der Bewohner durch die Einwanderung holländischer, richtiger flamändischer Colonisten verdrängt worden: denn der schöne Menschenschlag, die Communal-Verfassung, die Kleidertracht, ja selbst die Bauart der Häuser (mit grell bunten Farben, und dem Schwan, statt der Pferdeköpfe, auf dem Dache) weisen unverkennbar auf einen flamändischen Ursprung hin. Der Verkehr mit dem nahen Hamburg hat in den Altländern vorzugsweise den kaufmännischen Sinn entwickelt, mit seinen Tugenden und Fehlern: daneben aber findet sich ein zähes Festhalten an alter Sitte und Lebensweise.

Das Land Kehdingen (in alten Schriften Kaidingen) mag so benannt sein von den Kaje-Deichen; indem die Endung Ding eine gemeinschaftliche Gerichtsstätte anzeigt (wie Wolterdingen am Walde, Schneverdingen am Schnee). An Fruchtbarkeit steht dasselbe fast dem Lande Hadeln gleich: der leicht erworbene Reichthum ist aber nicht ohne Nachtheil für die Einfachheit der Sitten und des häuslichen

Empfohlene Zitierweise:
Friedrich Köster: Alterthümer, Geschichten und Sagen der Herzogthümer Bremen und Verden. Stade: In Commision bei A. Pockwitz, 1856, Seite 007. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:K%C3%B6ster_Alterth%C3%BCmer_007.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)