Seite:Köster Alterthümer 065.png

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fünfmal nach Heeslingen komme; nämlich am Abend vor Weihnacht auf Einen Tag; ferner am dritten Wochentage vor Fastnacht auf Einen ganzen Tag; am Abend vor Palmsonntag auf eine Woche bis zum zweiten Wochentage nach dem Ostersonntage; eben so am Abend vor Pfingsten und am St. Vitus-Tage. Auch soll man wissen, daß Wir der genannten Frau jährlich zu geben befohlen haben zehn Malter Korn mit dem gesammten dazu gehörigen Schmalzehnten, in folgenden Ortschaften: Lacstidi, Konilo, Dudanebutli, Tuinunfliet, Birithi, Wurtfliet, Burcholt, Haslewarther; mit der Bedingung, daß diese Vortheile sie und ihr Sohn Heinrich, wenn er sie überlebt, bis an sein Lebensende haben soll: darnach aber sollen sie in der Gewalt unserer Kirche ohne einige Widerrede verbleiben.“

(Folgen die Namen der Zeugen in absichtsvoller Stufenfolge; nämlich 4 Pröbste und 7 Priester; 7 Herzöge und Grafen und 14 Ritter. Man sieht, daß das geistliche Zeugniß gerade noch einmal so viel galt, als das weltliche. Darauf erlaubt sich Adalbert, gleichsam extra protocollum, noch folgenden Zusatz zu machen:)

„Wenn sie oder irgend Einer ihrer Erben die gedachte Uebergabe brechen, oder durch irgend welchen Einfall anfechten wollte, so werden Wir und Unsere Nachfolger die frühere Untersuchung wieder aufnehmen. Sollte aber Jemand von dem, was Unsererseits verliehen worden, irgend Etwas brechen, so soll das Gut wieder an die Herrin kommen. Und damit Solches fest und unverbrüchlich bleibe, haben wir diese Schrift mit Unserm Siegel bekräftigen lassen. Die Zehnten aber der oben genannten Meierhöfe bestimmen Wir, wenn die Tage der Rickwur und ihres Sohnes Heinrich erfüllt sind, für die Probstei der Heiligen Jacobus und Secundus und aller thebanischen Märtyrer auf dem Sollenberge.“

(L. S.) Im Jahre der Fleischwerdung des Herrn 1059.

Eine reiche Gutsbesitzerin in Ditmarschen war, wie es scheint ohne Gelübde, und ohne dort ihren Aufenthalt zu nehmen, in das Kloster Heeslingen getreten, ein Nonnenkloster Benedictiner-Ordens, welches damals noch das einzige im Bisthum Bremen war, und später bekanntlich

Empfohlene Zitierweise:
Friedrich Köster: Alterthümer, Geschichten und Sagen der Herzogthümer Bremen und Verden. Stade: In Commision bei A. Pockwitz, 1856, Seite 065. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:K%C3%B6ster_Alterth%C3%BCmer_065.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)