Seite:Köster Alterthümer 066.png

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nach Zeven verlegt wurde. Zugleich hatte sie alle ihre Güter, sowohl in Ditmarschen, als bei Stade, der Hamburgischen Kirche vermacht. Stade, nach obersächsischer Aussprache Statho, war noch keine Stadt, sondern ein offener Ort bei der Burg dieses Namens, deren auch hundert Jahre später noch allein gedacht wird. Die Verbindung zwischen den beiden Elbufern scheint damals eine sehr nahe gewesen zu sein, und es ist merkwürdig, daß eine Menge unserer Ortsnamen sich in Holstein wiederfinden, als Bramstedt, Lokstedt, Krummendeich u. s. w. Diese Schenkung nun acceptirt der Erzbischof mit sichtbarem Wohlgefallen; wahrscheinlich, weil er schon damals sein Auge auf die Erwerbung der Grafschaft Stade gerichtet hatte; und zum Dank dafür verspricht er der Frau Rickwur Lossprechung von allen kirchlichen Strafen wegen ihrer Sünden; wobei für uns Protestanten die juristische Verclausulirung des ganzen Handels merkwürdig ist. Sie hat für ihre Sünden vollständig genug gethan; und würde man sie weiter beunruhigen, so soll sie die Güter wieder an sich ziehen; würde sie aber ihr Legat umstoßen, so solle die kirchliche Untersuchung gegen sie wieder aufgenommen werden. Zugleich wird der Frau Rickwur auferlegt, zum Zeugniß ihrer Mitgliedschaft am Kloster, an fünf Festtagen des Jahres einen kurzen Aufenthalt daselbst zu nehmen. Andere Kirchen mögen damals in der Provinz noch ziemlich selten gewesen sein. Um aber ihren und ihres Sohnes Unterhalt zu sichern, verspricht ihr der Erzbischof eine jährliche Kornlieferung in Zehnten, welche auf gewisse erzbischöfliche Meierhöfe in allen Theilen der Diöcese angewiesen werden. Es ist merkwürdig, daß die Namen dieser Meierhöfe bis auf unsere Zeit gekommen sind, während damals so manche größere Oerter in der Provinz noch gar nicht existirten. Lokstedt, Düdenbüttel, Twielenfleth, Vierden und Wurthfleth sind leicht zu erkennen, und Hasselwerder ist der alte Name von Neuenfelde im Alten Lande: Konilo aber bedeutet vielleicht Kuhla, Amts Himmelpforten, und Burcholt Borchel, Amts Rotenburg.

Nach dem Ableben der Schenkgeber sollen jene Zehnten der Propstei auf dem Sülberge zufallen. Diese Propstei

Empfohlene Zitierweise:
Friedrich Köster: Alterthümer, Geschichten und Sagen der Herzogthümer Bremen und Verden. Stade: In Commision bei A. Pockwitz, 1856, Seite 066. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:K%C3%B6ster_Alterth%C3%BCmer_066.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)