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welche nicht nur ein Bild ihrer inneren unabhängigen Macht darstellen, sondern auch in Verbindung mit den Statuten der Stadt Bremen die Grundlage der späteren Stadtverfassung ausmachen. Je mehr nun die Macht der Bischöfe in dem ungleichen Kampfe mit den benachbarten Herzögen geschwächt wurde, desto lebhafter trat in der Norderstadt das Streben nach der Reichsfreiheit hervor. Die förmliche Anerkennung derselben fand sie indessen erst, als nach der Absetzung des Kaisers Wenzel der zum Gegenkönige gewählte Pfalzgraf Ruprecht in einer Urkunde vom 15. December 1405 den Magistrat und die Bürger ausdrücklich „seine und des heiligen römischen Reiches Getreue“ nannte. Seit dieser Zeit übte die Norderstadt unbehindert die Rechte einer Reichsstadt aus und ging selbst gegen ihren Bischof Bündnisse mit den braunschweigischen Herzögen ein. Aber gerade in diesem Zwiespalte mit den Bischöfen lag auch der erste Grund ihres Sinkens, da, während einerseits der Stadt aus den Beiträgen zu den Reichs- und Kriegssteuern schwere, kaum zu erschwingende Lasten erwuchsen, andererseits häufiger als früher Prinzen aus mächtigen Häusern zu Bischöfen gewählt wurden, welche überdies nicht selten mehrere Bischofsstellen vereinigten. Im Jahre 1521 stand neben dem Bisthume die Stadt zwar noch als reichsfrei auf der Reichsmatrikel; allein der Anschlag für dieselbe war so hoch, daß sie sich genöthigt sah, sich selbst zu eximiren. Da dessenungeachtet eine strengere Verfügung des Reichsabschiedes von 1541 die Stadt unter Androhung der kaiserlichen und des heiligen Reiches Acht zur Zahlung ihres Beitrags herbeizog, so entstand hieraus seit dem Jahre 1548 ein nie zu Ende gekommener Excutions-Proceß, wobei die Bischöfe die Stadt vertraten. So kam es, daß die letztere mehr und mehr gegen die Bischöfe zurücktreten mußte. In der That nahm sie auch bald bereitwillig an den bischöflichen Fehden, sowie an dem verdenschen Landtage und an der Besetzung des Hofgerichtes Theil und leistete dadurch von selbst auf ihre Selbstständigkeit Verzicht, bis sie endlich im Jahre 1630 dem Bischofe die verlangte förmliche Huldigung nicht länger mehr verweigerte.

Empfohlene Zitierweise:
Friedrich Köster: Alterthümer, Geschichten und Sagen der Herzogthümer Bremen und Verden. Stade: In Commision bei A. Pockwitz, 1856, Seite 169. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:K%C3%B6ster_Alterth%C3%BCmer_169.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)