Seite:Lucians Werke 0757.jpg

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dem Gesetze wäre nicht Genüge geleistet, ungeachtet die Art, wie ich den Uebelthäter aus der Welt schaffte, die schwierigere gewesen wäre? – Kurz, fordere, frage, untersuche nur das Eine, ob noch Einer von den Bösewichtern am Leben, ob noch irgend ein beängstigender Gedanke an die Zukunft, noch irgend eine Spur unseres frühern Ungemachs vorhanden sey? Wenn aber unsere Republik von diesem Allem gesäubert, Ruhe und Friede allenthalben wieder hergestellt ist, so kann nur ein böswilliger Neider die Art, wie dieß geschehen, benützen, um mir das Ehrengeschenk für meine Leistung streitig zu machen.

12. So viel ich mich erinnere, so sprechen unsere Gesetze – es wäre denn, daß ich über der langen Knechtschaft vergessen hätte, was sie festsetzen – ausdrücklich von zwei Arten, wie Jemand der Urheber eines Mordes seyn könne: die eine, wenn er die Tödtung selbst und unmittelbar begangen, die andere, wenn er sie zwar nicht eigenhändig vollbracht, aber (einen Andern) dazu genöthigt, oder auch nur die Veranlassung dazu gegeben hat. Im letztern Falle verlangt das Gesetz dieselbe Strafe, wie in dem erstern, und das mit allem Rechte. Denn warum sollte ein mittelbarer Mord mit minderer Gefahr begangen werden können? Sofort ist es unnütz, nach der Art der Tödtung zu fragen, und du selbst würdest gewiß einen Menschen, der einen Mord auf die letztere Art verschuldet, als Mörder bestraft wissen und keineswegs freisprechen wollen. Und nun willst du Den, der durch einen Mord derselben Gattung zum Wohlthäter der Republik geworden ist, der Belohnung, die solchen Wohlthätern gebührt, nicht für würdig erkennen?

Empfohlene Zitierweise:
Lukian von Samosata: Lucian’s Werke. J. B. Metzler, Stuttgart 1827–1832, Seite 757. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Lucians_Werke_0757.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)