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verschiedene: Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage, Band 17

Zeitlang als Amtsrichter thätig gewesen, als er Ende der 70er Jahre beschloß, die schon in der Jugend betriebene Beschäftigung mit der Kunst wieder aufzunehmen und sich zum Landschaftsmaler auszubilden. Er erlangte bald eine so große technische Fertigkeit, daß er sich an die Wiedergabe der glänzenden Licht- und Lufterscheinungen der spanischen Landschaft wagen konnte, welche er 1882 auf einer längern Studienreise kennen lernte. Die Frucht derselben sind: Inneres des Alkazar in Sevilla, maurisches Haus in Granada, Löwenhof der Alhambra, Blick auf die Alhambra vom Darrothal aus, Inneres des Turms de la Cautiva in der Alhambra, Frigidarium des maurischen Bades daselbst, der Escorial und südspanische Landschaft (Motiv von Elche). Später richtete er seine Studienreisen nach dem Schwarzwald, nach dem bayrischen Hochland, nach der Schweiz und Oberitalien (Rheinfall, ein Felsbach im Schwarzwald, auf Frauenchiemsee und Strand bei Pegli). P. belebt seine Landschaften und Architekturen oft mit einer sorgfältig durchgebildeten Figurenstaffage. Seine poetische Auffassung wird durch eine große Virtuosität des Kolorits und durch eine feine Empfindung für das Stimmungselement unterstützt.

Post, s. Privatposten und Straßenpost (Bd. 17).

 Post, 1) Karl Borromäus, Kupferstecher, geb. 1834 zu Prag, begann seine Studien bei Haushofer an der Prager Akademie und erhielt 1853 vom Kaiser Ferdinand ein Stipendium, worauf er sich in Wien unter Stöger weiter ausbildete. P. hat eine große Zahl von Landschaften und Tierstücken nach Hansch, Gauermann, Markó, A. Achenbach, Voltz, Pausinger u. a. gestochen. Er starb 17. März 1877 in Wien.

  2) Albert Hermann, Forscher auf dem Gebiet der allgemeinen und vergleichenden Rechtswissenschaft, geb. 8. Okt. 1839 zu Bremen, studierte in Heidelberg, Berlin und Göttingen, wurde 1874 Mitglied des Richterkollegiums in Bremen, wo er gegenwärtig als Richter am Landgericht thätig ist. Er schrieb: „Das Samtgut“ (Brem. 1864; 2. Aufl., Halle 1879); „Entwurf eines gemeinen deutschen und hansestadtbremischen Privatrechts“ (Brem. u. Halle 1866–87, 4 Bde.); „Das Naturgesetz des Rechts“ (Brem. 1867); „Die Geschlechtsgenossenschaft der Urzeit und die Entstehung der Ehe“ (Oldenb. 1875); „Der Ursprung des Rechts“ (das. 1876); „Die Anfänge des Staats- und Rechtslebens“ (das. 1878); „Bausteine für eine allgemeine Rechtswissenschaft auf vergleichend-ethnologischer Basis“ (das. 1880–81, 2 Bde.); „Die Grundlagen des Rechts und die Grundzüge seiner Entwickelungsgeschichte“ (das. 1884); „Afrikanische Jurisprudenz“ (das. 1887, 2 Bde.); „Studien zur Entwickelungsgeschichte des Familienrechts“ (das. 1889) u. a.

 Postdebit, im allgemeinen jede Beförderung, im engern Sinn die Beförderung von Zeitungen durch die Post. Das deutsche Reichsgesetz vom 28. Okt. 1871 über das Postwesen sanktioniert für alle Zeitungen politischen Inhalts, welche öfter als einmal wöchentlich erscheinen, den Postzwang. Doch erstreckt sich das Verbot, solche Zeitungen von Orten mit einer Postanstalt nach andern Orten mit einer Postanstalt außer mit der Post gegen Bezahlung zu befördern, nicht auf den zweimeiligen Umkreis des Ursprungsortes der betreffenden Zeitung. Vom P. darf keine im Gebiet des Deutschen Reichs erscheinende politische Zeitung ausgeschlossen werden, und ebensowenig darf bei der Normierung der Provision, welche für die Beförderung und Debitierung der im Gebiet des Reichs erscheinenden Zeitungen zu erbeben ist, nach verschiedenen Grundsätzen verfahren werden.

Postsparkassen. Einem Bericht des britischen Generalpostmeisters über den Umfang und die Geschäftsergebnisse der bestehenden P. im J. 1887 entnehmen wir folgende Übersicht:

Staaten und Jahr der Gründung Stel­len Bücher Ein­zahlun­gen Rück­zahlun­gen Gesamt­guthaben (inkl. Zinsen) Zin­sen
in Tausend Mark Proz.
Niederlande (1881) 1164 169027 12739 9348 18588 2,64
Belgien (1870) 624 542057 91991 77875 183099 3
Frankreich (1882) 6712 979597 115509 94003 178816 3
Italien (1876) 4287 1570840 127534 117000 192188 3,25
Österreich (1883) 4356 597708 29959 26646 25425 3
Ungarn (1886) 2982 110989 6091 4647 4283 3,60
Schweden (1884) 152004 2108 1314 3347 3,60
Großbritannien u. Irland (1861) 8720 3951761 330719 293606 1079481 2,50
Kanada (1868) 433 101698 30889 30056 82756 4
Kapland (1884) 141 12858 4288 3575 5336 3,75
Ceylon (1885) 144 6685 258 ?
Indien (1882) 6048 219010 88881 51763 85039 3,50
Neusüdwales (1871) 313 64002 21540 19977 30029 4
Neuseeland (’67) 283 79724 26243 23648 36262 4,50
Queensland 113 39780 18887 18298 28520 5
Südaustralien 109 60301 21002 21581 32551 5
Tasmania (’82) 2996 824 705 920 3,50
Victoria (1865) 280 82876 19149 17296 28130 4

Außer Betracht gelassen sind die P. Japans (errichtet 1875), Rumäniens (1880) und die Post-, bez. Staatssparkassen einiger kleinern britischen Kolonien: Helgoland (1883), Gibraltar (1882), Sierra Leone (1882).

Potocki, Alfred, Graf, österreich. Staatsmann, 1870–71 Ministerpräsident, starb 18. Mai 1889 in Paris.

Pottasche. Die rohe P. enthält stets die ihrer Abstammung entsprechenden Verunreinigungen; die gereinigte soll fast frei sein von den im Wasser unlöslichen Bestandteilen der rohen P., während sie immer mehr oder weniger Schwefelsäure, Chlor und Natron enthält; in reiner P. dürfen höchstens kleine Mengen von Kaliumbicarbonat und bis 3 Proz. Wasser vorkommen. Zur Untersuchung der reinern Präparate übersättigt man die unfiltrierte, wässerige Lösung schwach mit Salzsäure. Sand und mechanische Verunreinigungen bleiben hierbei ungelöst. Im Filtrat prüft man mit Rhodankalium auf Eisen (rote Färbung), mit Schwefelsäure auf Blei (weißer Niederschlag), mit Ammoniak auf Thonerde (weißer Niederschlag), im Filtrat von letzterm mit oxalsaurem Ammoniak und überschüssigem Ammoniak auf Kalk (weißer Niederschlag), im Filtrat von letzterm mit Natriumphosphat auf Magnesia (weißer Niederschlag), mit Schwefelwasserstoff in der angesäuerten und in der rein wässerigen Lösung auf Metalle (farbige Niederschläge). Mangan färbt die P. grünlich oder bläulich, Kupferoxydul rötlich. Übersättigt man die Lösung der P. mit Essigsäure, verdampft im Wasserbad zur Trockne, zieht den Rückstand mit absolutem Alkohol aus und verdampft den alkoholischen Auszug zur Trockne, so zeigt das in dem Rückstand mit antimonsaurem Kali nachweisbare Natron eine Beimischung von Natriumcarbonat oder Ätznatron zur P. an. Chloride und Sulfate weist man in gewöhnlicher Weise nach; scheiden sich beim Übersättigen der Lösung mit Essigsäure farblose Flocken aus, so ist Kieselsäure zu gegen. Übersättigt man eine konzentrierte Lösung von P. mit Salzsäure und hängt in die Mündung

Empfohlene Zitierweise:
verschiedene: Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage, Band 17. Bibliographisches Institut, Leipzig 1890, Seite 667. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Meyers_b17_s0671.jpg&oldid=- (Version vom 10.8.2022)