verschiedene: Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage, Band 18 | |
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zur Zeit der zahlreichen Landteilungen, treten derartige Aufnahmen vereinzelt wieder auf, welchen wir auch und zwar schon etwas früher in Städten begegnen (Nürnberg 1449). Als eigentliche beabsichtigte und allmählich immer systematischer ausgebildete Administrativmaßnahme findet die Volkszählung doch erst mit der Mitte und dem Ende des 18. Jahrh. (Friedrich II., Maria Theresia) Eingang und wird mit Beginn des 19. Jahrh. nach und nach in allen Kulturstaaten auf im wesentlichen übereinstimmende Basis gestellt. Aus diesem kurzen Überblick ist zu ersehen, wie ganz lückenhaft die auf Zählungen beruhenden Quellen der B. sind. Dabei ist aber noch zu bemerken, daß nicht alle historisch beglaubigten Zählungen in einem solchen Zustand überkommen sind, daß sie auch brauchbare Daten liefern, und daß es meist schwieriger historischer und statistischer Forschung bedarf, um solche Zahlen sprechen zu lassen.
Deshalb sieht man sich oft genötigt, zu solchen Zahlen zu greifen, welche zwar nicht die Bevölkerungszahl unmittelbar enthalten, wohl aber einen Schluß auf dieselbe mittels Berechnung gestatten. Das ist dann der Fall, wenn Dinge oder Thatsachen ziffermäßig bekannt sind, welche im allgemeinen mit der Größe eines Volkes oder Volksbestandteils in einem bekannten Verhältnis stehen. Nur in geringem Maße ist dies bezüglich der Häuser der Fall, indem deren Bewohnungsziffer zu verschiedenen Zeiten und in verschiedenen Ortschaften eine allzu verschiedene ist; dies gilt vornehmlich von den städtischen Wohnhäusern, während das gewöhnliche ländliche Haus doch im allgemeinen als von einer einzigen Familie bewohnt angenommen werden kann. Besser sind schon solche Berechnungen, welche in einem Schluß von bestimmten Bevölkerungsschichten auf das Ganze des Volkes bestehen; solche Bestandteile einer Bevölkerung sind z. B. die Zahl der Erwachsenen, welche etwa durch die Eidespflichtigen oder die Waffenfähigen ersichtlich wird, oder die Zahl der Steuerpflichtigen, der Bürger etc. So gab es in Attika in jeder politischen Gemeinde (Demos) eine Liste, in welche jeder gemeindezugehörige Athener mit Erreichung eines bestimmten Alters verzeichnet wurde; an diese Eintragung knüpften sich die bürgerlichen und politischen Rechte, und mit deren Hilfe wurde die Liste der zur Volksversammlung berechtigten Bürger zusammengestellt. Ebenso gab es in den griechischen Staaten Listen der in das kriegspflichtige Alter eintretenden Jünglinge, aus denen der (Militär-) Katalog verfaßt wurde. Diese Rollen sind zum Teil bis heute erhalten und auch schon von verschiedenen antiken Historiographen zu Berechnungen benutzt worden. Mit anbrechender Neuzeit, besonders im 16. Jahrh., werden Anhaltspunkte ähnlicher Art immer häufiger. Im Mittelalter selbst vermissen wir sie so ziemlich ganz, denn es ist doch sehr gewagt und schwierig, aus den Domanialverzeichnissen, wie solche z. B. aus der karolingischen Zeit vorliegen, weitergehende Schlüsse ziehen zu wollen. Zu solchen Quellen der anbrechenden Neuzeit gehören z. B. die sogen. Landesteilungen, aus welchen die Zahlen der Häuser, steuerpflichtigen Personen, Ortschaften etc. entnommen werden können; man hat solche benutzt, um die Bevölkerung ganzer Landstriche aus ihnen zu ermitteln. Ähnlichen Charakters sind die gleichfalls aus derselben Zeit datierenden Mannschaftsmusterungen und dann die sich mit Ausbildung des Steuerwesens immer mehrenden Steuerrollen, Steuerkataster u. dgl. Doch treten alle diese Berechnungsbehelfe zurück gegenüber denjenigen Quellen, in denen die Elemente der Bevölkerungsbewegung, die Geburten, Sterbefälle und Trauungen, enthalten sind. Hier kommen einfache, in ihrer Gesetzmäßigkeit bereits ziemlich erforschte, populationistische Erscheinungen in Betracht, bei welchen die Berechnung der Bevölkerungssumme aus den Bewegungselementen im Lauf der Zeit nur geringfügigen Modifikationen unterliegt. Wir begegnen solchen Registern schon im griechischen und lateinischen Altertum. In Athen führten die Phratrien Geburtsregister, und wir begegnen denselben auch in Italien und den Provinzen, während Sterbelisten viel später üblich wurden. Ihre eigentliche Bedeutung erlangen die Register der Bevölkerungsbewegung erst mit den Matriken und Standesbüchern der christlichen Staaten Europas. Wann die Kirchenbücher zuerst üblich oder vorgeschrieben wurden, ist heute noch nicht mit Bestimmtheit zu sagen; erhalten sind nur wenige aus dem 15. Jahrh. (vereinzelte gehen allerdings weiter zurück), während sie ihre Ausbreitung erst mit der Reformation finden und da auch kirchlicherseits eingeführt werden (Concilium Tridentinum). Im Dreißigjährigen Kriege gingen dann mit den zahlreichen Bränden der Ortschaften und Kirchen ungemein viele dieser Bücher verloren, so daß sie in größerer Zahl und zusammenhängender Reihenfolge eigentlich erst seit Ende des 17. Jahrh. vorgefunden werden. Aber auch von da ab sind die Serien häufig noch lückenhaft, indem auf die Erhaltung und Konservierung lange nicht das nötige Interesse verwendet wurde. Erst als mit Ende des 18. Jahrh. die staatlichen Vorschriften über die Führung solcher Kirchenbücher allgemeiner und nachdrücklicher wurden, sind fortlaufende Reihenfolgen keine Seltenheit mehr. Gegenwärtig erkennt man den hohen Wert dieser Kirchenbücher und sucht dieselben der Wissenschaft dienstbar zu machen. So ließ England gelegentlich der ersten Volkszählung die Populationsdaten der Matriken für ein (das 18.) Jahrhundert zurück aufarbeiten und traf Vorsorge, daß Duplikate derselben in einem Zentralamt, dem General Register office, gesammelt und aufbewahrt werden. In andern Staaten (Österreich, Belgien, Baden) wurde eine allgemeine Inventarisierung der Matriken angeordnet, welche gegenwärtig mehr oder weniger beendet ist, und durch welche künftigen Verlusten vorgebeugt werden soll. Durch diese Kirchenbücher erscheint die Hoffnung ziemlich begründet, daß es gelingen wird, die Bevölkerung großer Gebiete Europas für den Verlauf etwa der letzten drei Jahrhunderte nicht nur in allgemeinen Zügen, sondern auch in ziemlichem Detail zu ermitteln und zu fortlaufenden Zifferreihen der Geburten, Sterbefälle und Trauungen zu gelangen. Allerdings würde die Kraft privater Forscher an der Riesenarbeit, welche mit der Ausarbeitung dieser Kirchenbücher verbunden ist, scheitern; dagegen dürfte es als Aufgabe der ja so weitverzweigten historischen Vereine bezeichnet werden, hier kräftig einzutreten, ebenso wie sich auch die statistischen Ämter den Aufgaben der historischen Statistik nicht auf die Dauer verschließen dürfen. Man nennt nun jene auf historischer und statistischer Methode und Berechnung basierende Ermittelung der Volkszahl früherer Zeiten aus den bisher genannten Quellen und Anhaltspunkten: die Rekonstruktion der Bevölkerung, und es hat diese überall dort einzutreten, wo nicht einfache und konzise Zählungsdaten überliefert sind.
Fehlen sowohl Zählungen als auch Anhaltspunkte der Berechnung, so erübrigt für die Ermittelung der Volkszahl nur noch der Weg der Schätzung. Kennen wir z. B. für eine Bevölkerung und einen gegebenen
verschiedene: Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage, Band 18. Bibliographisches Institut, Leipzig 1891, Seite 109. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Meyers_b18_s0125.jpg&oldid=- (Version vom 24.11.2024)