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verschiedene: Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage, Band 19

welche eine Folge der massenhaften Verbrennung von Steinkohle ist. Unter den Verbrennungsprodukten der Steinkohle tritt auch schweflige Säure auf, welche vom Regenwasser absorbiert wird, durch den Sauerstoff der Luft oxydiert und sich zu verdünnter Schwefelsäure verwandelt. Im Mittel aus einer Reihe von Beobachtungen in größern Städten Deutschlands enthält das Regenwasser 0,02 g Schwefelsäure pro Liter. Noch größer ist nach Sendtner der Gehalt an schwefliger Säure, den der Schnee besitzt, da dieser nicht nur eine größere Fähigkeit hat, während seines Fallens die schweflige Säure aufzunehmen, sondern dieselbe auch, wenn er liegen bleibt, noch weiter absorbiert. So zeigte frisch gefallener Schnee in München 7–8 mg pro Liter Schmelzwasser, und nach Verlauf von 14 Tagen enthielt dieselbe Menge alten Schnees 61 mg. Diese Eigenschaft des Regens und namentlich des Schnees ist die hauptsächlichste Ursache dafür, daß Marmordenkmäler in unsern Gegenden rasch verwittern.

Regenwurm. Über die Beeinflussung der Fruchtbarkeit der Ackerkrume durch die Thätigkeit der Regenwürmer veröffentlicht Wollny („Forschungen auf dem Gebiete der Agrikulturphysik“, Bd. 13, S. 381, Heidelb. 1891) interessante Untersuchungsresultate, aus welchen hervorgeht, daß der wurmhaltige Boden unter gleichen Umständen eine beträchtlich größere Fruchtbarkeit besitzt als der wurmfreie, da die Würmer zur Lockerung, beziehentlich Krümelung des Bodens (humoser Kalksand) wesentlich beitragen. Die Wasser- und Luftkapazität stellte sich prozentisch wie folgt:

Volumen mit Würmern   ohne Würmer
Luft 31,2 8,9
Boden 40,2 42,9
Wasser 28,6 48,2

Infolge der durch die Thätigkeit der Regenwürmer bewirkten Krümelung des Bodens wird die Wasserkapazität vermindert, die Luftkapazität desselben dagegen erhöht. Die Durchlässigkeit für Luft und Wasser ist daher in dem wurmhaltigen Boden beträchtlich größer als in dem wurmfreien, und zwar stellte sich die durchgegangene Luftmenge pro Stunde im Boden mit Regenwürmern zu 430,62 Lit., ohne Regenwürmer zu 3,58 L., die Wassermenge in 10 Stunden zu 74,000, resp. 2930 cbm heraus. Die Kohlensäureentwickelung ist in dem wurmhaltigen Boden eine wesentlich intensivere als in dem wurmfreien, ebenso ist die Menge der löslichen Stickstoffverbindungen und Mineralstoffe in der mit Würmern versehenen Erde größer als in der wurmfreien. Nowacki („Schweizerisches landwirtschaftliches Zentralblatt«, Zürich 1891) kommt mit Bezug auf den R. zu folgenden Sätzen: Die Regenwürmer bewirken eine tiefgehende Durchlöcherung des Untergrundes. Auf 1 qm Wiesen- und Ackerland kommen etwa 5, auf das Gartenland 10 Regenwürmer. In jedem Herbst werden auf der Fläche von 1 qm 5–10 etwa 0,5 cm weite und 1–2,5 m tiefe Röhren durch die Regenwürmer hergestellt. Der Obergrund wird durch die Regenwürmer gepflügt und immer wieder gepflügt. Sie übererden die Grasnarbe der Wiesen mit Kompost. Wenn auch nur eine Schicht von 2 mm angenommen wird, so berechnet sich eine Erdmasse von 20 cbm (= 20 starke Fuhren pro Hektar); diese Überdeckung mit Komposterde wiederholt sich Jahr für Jahr, ohne daß ein Handschlag gethan wird. Die Oberfläche des Wiesen- und Weidelandes wird durch die Regenwürmer von Steinen gesäubert, sie befördern die Tiefbewurzelung der Pflanzen und unterstützen das Gedeihen der Kulturgewächse, indem sie eine Art von Polizei über die kleinsten tierischen und pflanzlichen Lebewesen des Erdbodens ausüben.

Regimentsnamen. Im deutschen Heere. Um das Andenken seiner Vorfahren sowie der um die Armee hochverdienten Männer und Familien zu ehren und dasselbe für alle Zeiten lebendig zu erhalten, verlieh der deutsche Kaiser Wilhelm II. einigen Regimentern und Bataillonen unterm 27. Jan. 1889 deren Namen; sie heißen jetzt:

Grenadier-Regt. König Friedrich III. (1. ostpreuß.) Nr. 1.
  König Friedrich Wilhelm IV. (1. pomm.) Nr. 2.
  König Friedrich Wilhelm I. (2. ostpreuß.) Nr. 3.
  König Friedrich II. (3. ostpreuß.) Nr. 4.
  König Friedrich I. (4. ostpreuß.) Nr. 5.
  Graf Kleist von Nollendorf (1. westpreuß.) Nr. 6.
  König Wilhelm I. (2. westpreuß.) Nr. 7.
Leib-Grenadier-Rgt. König Friedrich Wilhelm III. (1. brandb.) Nr. 8.
Kolbergisches Grenadier-Regt. Graf Gneisenau (2. pomm.) Nr. 9.
Grenadier-Rgt. König Friedrich Wilhelm II. (1. schles.) Nr. 10.
  Kronprinz Friedrich Wilhelm (2. schles.) Nr. 11.
  Prinz Karl von Preußen (2. brandenb.) Nr. 12. Infanterie-Regt.
  Herwarth von Bittenfeld (1. westfäl.) Nr. 13.
  Graf Schwerin (3. pomm.) Nr. 14.
  Prinz Friedrich der Niederlande (2. westfäl.) Nr. 15.
  Freiherr von Sparr (3. westfäl.) Nr. 16.
  Graf Barfuß (4. westfäl.) Nr. 17.
  v. Grolman (1. posensches) Nr. 18.
  v. Courbière (2. posensches) Nr. 19.
  Graf Tauentzien von Wittenberg (3. brandenb.) Nr. 20.
  v. Borcke (4. pomm.) Nr. 21.
  Keith (1. oberschles.) Nr. 22.
  v. Winterfeldt (2. oberschles.) Nr. 23.
  Großherzog Friedrich Franz II. von Mecklenburg-Schwerin (4. brandenb.) Nr. 24.
  v. Lützow (1. rhein.) Nr. 25.
  Fürst Leopold von Anhalt-Dessau (1. Magdeb.) Nr. 26.
  Prinz Ludwig Ferdinand von Preußen (2. Magdeb.) Nr. 27.
  v. Goeben (2. rhein.) Nr. 28.
  v. Horn (3. rhein.) Nr. 29.
  Graf Werder (4. rhein.) Nr. 30.
Füsilier-Regt. Graf Roon (ostpreuß.) Nr. 33.
  Prinz Heinrich von Preußen (brandenb.) Nr. 35.
  v. Steinmetz (westfäl.) Nr. 37
  General-Feldmarschall Graf Moltke (schles.) Nr. 38.
  Fürst Karl Anton von Hohenzollern (hohenzoll.) Nr. 40.
Infanterie-Regt. v. Boyen (5. ostpreuß.) Nr. 41.
  Prinz Moritz von Anhalt-Dessau (5. pomm.) Nr. 42.
  Herzog Karl von Mecklenburg-Strelitz (6. ostpreuß.) Nr. 43.
  Graf Dönhoff (7. ostpreuß.) Nr. 44.
  Graf Kirchbach (1. niederschles.) Nr. 46.
  v. Stülpnagel (5. brandenb.) Nr. 48.
  v. Alvensleben (6. brandenb.) Nr. 52.
  v. d. Goltz (7. pomm.) Nr. 54.
  Graf Bülow v. Dennewitz (6. westfäl.) Nr. 55.
  Vogel v. Falckenstein (7. westfäl.) Nr. 56.
  Herzog Ferdinand von Braunschweig (8. westfäl.) Nr. 57.
  Freiherr Hiller v. Gaertringen (4. posensches) Nr. 59.
  Markgraf Karl (7. brandenb.) Nr. 60.
  v. d. Marwitz (8. pomm.) Nr. 61.
  General-Feldmarschall Prinz Friedrich Karl von Preußen (8. brandenb.) Nr. 64.
Füsilier-Regt. General-Feldmarschall Prinz Albrecht von Preußen (hannöv.) Nr. 73.
Infanterie-Regt. Herzog Friedrich Wilhelm von Braunschweig (ostfries.) Nr. 78.
  v. Voigts-Rhetz (3. hannöv.) Nr. 79.
Füsilier-Regt. v. Gersdorff (hess.) Nr. 80.
Infanterie-Regt. v. Wittich (3. hess.) Nr. 83.
  v. Manstein (schleswig.) Nr. 84.
  Herzog v. Holstein (holst.) Nr. 85.
Füsilier-Regt. Königin (schleswig-holst.) Nr. 86.
2. sächs. Grenadier-Regt. Nr. 101, Kaiser Wilhelm, König v. Pr.
3.   Inf.-Regt. Nr. 102 Prinz-Regent Luitpold von Bayern.
5.     Prinz Friedrich August Nr. 104.
6.     Nr. 105 König Wilhelm II. v. Württemberg.
7.     Prinz Georg Nr. 106.
Empfohlene Zitierweise:
verschiedene: Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage, Band 19. Bibliographisches Institut, Leipzig 1892, Seite 760. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Meyers_b19_s0774.jpg&oldid=- (Version vom 20.12.2023)