Seite:OAB Nagold 079.png

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

und Wildberg erfolgte die Ablösung erst im J. 1849. Die ganze Zehntablösungssumme berechnete sich auf 461.883 fl.

E. Bannrechte.

Bannrechte wurden zur Ablösung in Gemäßheit des Gesetzes v. 8. Juni 1849 nur vier angemeldet, und zwar lauter Mühlbannrechte, nämlich ein auf der Mühle des J. Walz ruhendes Mühlbannrecht, welches um den Betrag von 700 fl., ferner ein auf der sog. oberen oder Klostermühle zu Wildberg ruhendes Bannrecht, welches im J. 1853 um den Betrag von 4400 fl., und ein auf der oberen Mühle des Ferdinand Pfeifer zu Nagold, sowie ein auf der unteren Mühle des Gottfried Schill daselbst ruhendes Bannrecht, welches im Betrage von je 3500 fl. abgelöst wurde. Diese Beträge wurden der Gesetzen gemäß zur Hälfte vom Staat und zur Hälfte von den betreffenden Gemeinden bezahlt.


2. Staats- und kirchliche Einrichtungen.
A. Eintheilung der Ämter.
a. Weltliche.

Der Oberamtsbezirk ist dem Schwarzwaldkreis zugetheilt, für welchen der Gerichtshof in Tübingen und die Kreis-Regierung in Reutlingen sich befinden; die Kreisfinanzkammer, welche ebenfalls in Reutlingen ihren Sitz hatte, ist mit den übrigen Kreisfinanzkammern seit 1. Mai 1850 in der Oberfinanzkammer in Stuttgart vereinigt.

Die Bezirksbehörden sind:

a) Das Oberamtsgericht, welches seinen Sitz in Nagold hat, mit dem Gerichtsnotariat daselbst und zwei Amtsnotariaten. Das Gerichtsnotariat besteht für die Gemeinden: Nagold, Beihingen, Bösingen, Emmingen, Haiterbach, Iselshausen, Mindersbach, Ober-Schwandorf, Ober-Thalheim, Pfrondorf, Rohrdorf, Schietingen, Unter-Schwandorf und Unter-Thalheim; das Amtsnotariat in Altensteig für die Gemeinde: Altensteig (Stadt), Altensteig (Dorf), Berneck, Beuren, Ebershardt, Ebhausen und Wöllhausen, Egenhausen, Enzthal, Ettmannsweiler, Fünfbronn, Garrweiler, Gaugenwald, Rothfelden, Simmersfeld, Spielberg, Überberg, Walddorf, Warth und Wenden; das Amtsnotariat Wildberg für die Gemeinden Effringen, Gültlingen, Schönbronn, Sulz (Ober- und Unter-) und Wildberg.

b) Das Oberamt, ebenfalls mit dem Sitz in Nagold und die Oberamtspflege daselbst. Ferner wohnen in Nagold der Oberamts-Arzt und der Oberamts-Wundarzt.

Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Nagold. Karl Aue, Stuttgart 1862, Seite 79. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAB_Nagold_079.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)