Seite:OAB Neuenbuerg 060.png

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Letztere und zwar vorzugsweise nur die Traubeneiche (Quercus robur) erscheint bis zu einer Höhe von 2.500 Fuß über dem Meere hauptsächlich nur an den Südhängen, in den tiefern Lagen hingegen, an der sanften nördlichen Abdachung gegen das Pfinzthal hin, im Revier Schwann, wo das Laubholz neben der mildern Lage auch durch den bessern Boden begünstigt wird und deswegen mehr hervortritt, vegetirt sie auch auf der Nordseite gut und ist dort hauptsächlich mit der Buche gemischt, geht aber mit dieser durch das mit dem Sandboden und der Laubholzzucht durchaus unverträgliche Streurechen immer mehr zurück und räumt der genügsameren Forche den Platz.

Mehr untergeordnet und meist nur einzeln oder in kleineren Horsten eingesprengt treten Hainbuche, Birke, Aspe, Erle, Vogelbeere, Mehlbeere, Elzbeere etc. auf. (Über die vorkommenden Laubhölzer s. den Abschnitt „Pflanzen.“)

In Folge der hohen Lage und des rauhen Klima’s werden die Waldungen von schädlichen Windwürfen, Schneedrücken etc. häufig heimgesucht; auch der Borkenkäfer[1] richtet zuweilen Schaden an.

Im Allgemeinen sind die Waldungen, namentlich die dem Staat gehörigen, in gutem Zustande, während die Gemeindewaldungen, besonders aber die Privatwaldungen, in Folge der an sie gemachten unverhältnißmäßigen Anforderungen, besonders durch Nebennutzungen und vorzugsweise durch Streurechen, größtentheils sehr zurückgekommen sind, soweit sie nicht erst vor kürzerer Zeit vom Staat an die Gemeinden übergiengen. Übrigens wird auch von Seiten der Gemeinden für die Emporbringung der Waldungen Manches gethan, besonders um die zurückgekommenen Districte mittelst künstlicher Aufforstung und einer geregelteren Bewirthschaftung wieder in Aufnahme zu bringen.

Der vorherrschende, in den beinahe allgemein vorkommenden Nadelhölzern bedingte Betrieb ist die Hochwaldwirthschaft, und zwar in den Staats- und größern Gemeindewaldungen mit schlagweisem allmäligem Abtrieb und natürlicher Verjüngung, in den kleinen Gemeindewaldungen sowie in sämmtlichen Privatwaldungen mit Plänterhieb, während bei den Laubholzbeständen der Mittelwaldbetrieb nur selten vorkommt. Die festgesetzte Umtriebszeit für Fichte und Weißtanne ist 120 Jahre, wonach sich auch der Umtrieb der übrigen forstlich wichtigen Holzarten, welche meist in etwas untergeordneter Mischung mit der Fichte und Weißtanne erzogen werden, in der Hauptsache


  1. Insbesondere Bostrichus curvidens, B. lineatus, Curculio pini, C. notatus, Hylesinus piniperda.
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Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Neuenbürg. Karl Aue, Stuttgart 1860, Seite 060. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAB_Neuenbuerg_060.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)