Seite:OAB Neuenbuerg 179.png

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und Konrad von Straßburg (1278) verdankte es Befreiung von Zöllen, Ungeld, Dienstbarkeit und dergl. an verschiedenen, den betreffenden Herren gehörenden Orten.

Auch von den Päbsten erhielt das Kloster mehrmals Bullen, wodurch es unter den Schutz des päbstlichen Stuhles gestellt und mit verschiedenen Privilegien bedacht wurde (so am 21. Dec. 1177 von Pabst Alexander III., am 24. Aug. 1213 von Pabst Innocenz III., am 5. und 11. Oct. 1216 von Pabst Honorius III., am 3. Dec. 1255, 2. Jan. 1256, 13. u. 17. Juni 1259 von Pabst Alexander IV., am 30. April 1268 von Pabst Clemens IV. und so fort).

Am 14. Juni 1193 gebot Kaiser Heinrich VI.[1] allen Getreuen des Reichs, das Kloster, welches seines Schutzes sich erfreue, nicht zu belästigen oder zu beschweren und dieß auch von andern nicht zu dulden, und am 13. Aug. 1195 nahm er das Kloster mit all seinen Angehörigen und Gütern in seinen besondern Schutz. Am 29. Dec. 1275 freite König Rudolf I. den Hof des Klosters in Weil der Stadt von Steuer und Diensten; dasselbe that Kaiser Karl IV. den 16. Sept. 1349 und König Ruprecht den 10. April 1401, welch letzterer unter demselben Tage dem Kloster das privilegium fori exemti ertheilte. Den 12. Febr. 1334 bestätigte Kaiser Ludwig die Privilegien, Freiheiten und Rechte des Klosters im Allgemeinen, was spätere Kaiser, noch Kaiser Karl V. den 10. Febr. 1521 erneuten.

Bei den reichlichen Schenkungen, welche das Kloster erhielt, gelangte es zu einem bedeutenden, bis zum 14. Jahrh. sich immer steigernden Wohlstand, obwohl es, gleich andern Klöstern, durch manche Beeinträchtigungen und Beschädigungen zu leiden hatte. Seine Wohlthäter waren unter andern außer der Familie des Stifters, die Markgrafen von Baden, die Grafen von Vaihingen, die Edeln von Straubenhardt, von Schmalenstein, von Roßwag, von Remchingen, von Gärtringen. Erst im 15. Jahrh. mußte es zu einzelnen Verkäufen schreiten.

Die Schutzvogtei führten die Nachkommen des Stifters, die Grafen von Eberstein und von Zweibrücken-Eberstein. Als das Kloster jedoch auch im Gebiete fremder Herren Besitzungen erlangte, sprachen diese das Vogtrecht darüber an, und begehrten von dem Kloster so schwere Dienstleistungen, daß, als König Rudolf I. im Dec. 1275 nach Maulbronn kam, Abt, Prior und Kellermeister im Namen des ganzen Convents vor ihm erschienen und klagten, das


  1. Die Urk. K. Friedrichs I. v. 1186 (Mone 1, 105) gilt für späteres Fabrikat.
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Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Neuenbürg. Karl Aue, Stuttgart 1860, Seite 179. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAB_Neuenbuerg_179.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)