Seite:OAB Neuenbuerg 231.png

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episcopatus, patronatus et decimarum über Unter-Niebelsbach und von diesem Verhältnisse her wurde und blieb der Ort von allen Ortschaften des Klosters Frauenalb allein evangelisch.

Durch den Reichdeputationsschluß von 1803 kam Unter-Niebelsbach mit dem ganzen Kloster, welches damals säcularisirt wurde, an Baden, von da durch den Tausch vom 17. Oct. 1806 (Kausler 182) an Württemberg.


Waldrennach,
Gemeinde III. Kl. mit 392 Einw., wor. 2 Kath.; Filialdorf von Neuenbürg.


An dem westlichen Rande des Plateaus zwischen dem Enz- und Nagoldthale, oder im engern Sinne auf dem Hochrücken zwischen dem Enz- und Größelthal liegt 3/4 Stunden südöstlich von der Oberamtsstadt der ziemlich große, in die Länge gebaute Ort, von dem man eine schöne Aussicht in die Rheingegend und an die Vogesen genießt. Die an den reinlich gehaltenen Ortsstraßen ziemlich nahe beisammen stehenden Gebäude sind meist noch mit Schindeln gedeckt und häufig an den Außenwänden mit Schindeln verkleidet, was dem Dorf den ächten Charakter eines Schwarzwaldortes aufdrückt.

Das in der Mitte des Dorfs stehende, im Jahr 1844/45 massiv erbaute, mit Thürmchen, Glocke und Uhr versehene Schulhaus enthält ein geräumiges Lehrzimmer, die Wohnung für den Schulmeister und die Gelasse für den Gemeinderath. Das frühere Schulhaus wird nun als Armenhaus benützt.

Ein öffentliches Backhaus, in welchem sich auch das Gemeindegefängniß befindet, ist vorhanden. Seit dem Jahr 1840 ist außerhalb des Orts an der Straße nach Neuenbürg ein ummauerter Begräbnißplatz errichtet, früher wurden die Verstorbenen in Neuenbürg beerdigt.

Trinkwasser liefern 10 Ziehbrunnen und überdieß sind noch 2 große Ziehbrunnen für das Vieh angelegt; das Wasser geht jedoch in trockenen Jahrgängen zuweilen aus.

Die Einwohner sind im Allgemeinen gesunde, kräftige Leute, die sich durch Fleiß, Sparsamkeit, geraden offenen Sinn besonders auszeichnen; ihre Erwerbsquellen bestehen in Feldbau, Viehzucht, hauptsächlich aber in Holzmachen und Taglohnarbeiten, wovon sich der größere Theil derselben nährt, während nur 2 Bürger von dem Ertrag ihres


    war bestimmt worden: „so sollent die von Unter-Niebelsbach hinfür gehören in die pfarre gen Grefenhusen und weder gein Rutmerspach oder Veltrennach pfarrers halb jetzt mee pflichtig oder verbunden sin.“

Empfohlene Zitierweise:
Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Neuenbürg. Karl Aue, Stuttgart 1860, Seite 231. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAB_Neuenbuerg_231.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)