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116 Ortsbeschreibung.


angelegt, die aber, da sie gerade an der nach Holzgerlingen führenden Römerstraße liegt, den Römern zugeschrieben werden muß. Eine 1/2 Stunde östlich der Stadt führt ein Walddistrikt den Namen „Wolfsburger Hau,“ der ebenfalls auf eine in der Nähe gestandene Burg hindeutet. Bei der Rohrmühle soll nach der Sage ein Ort „Ensingen“ gestanden haben, von dem die dort gelegenen Wiesen noch die „Ensinger Wiesen“ und ein Ackerdistrikt „zu Ensingen“ genannt werden. Im Staatswald „alter Hau“ und im sogenannten „Witticher Thälchen,“ 1/2 Stunde nordöstlich von Böblingen, stößt man zuweilen auf Bruchstücke von Ziegeln und Backsteinen, die einen ehemaligen Wohnplatz vermuthen lassen. Nicht fern davon fand man bei Anlage der neuen Staatsstraße eine antike Handmühle von Stein.

Die früheste Nennung Böblingens fällt ums Jahr 1100. Zwar ist das Original der Hirschauer Urkunden aus jener Zeit, worin Böblingen vorkommt, nicht erhalten, doch hatte der Hirschauer Codex, worin Böblingen erwähnt ist, ohne Zweifel dergleichen Originalien vor Augen. Die frühesten Stellen, worin er Böblingen aufführt, und aus welchen wir zugleich den ältesten Böblinger Ortsadel kennen lernen, sind folgende: Gebehardus de Bebelingen et uxor ejus Adelheit. Trasemunt de Bebelingen (um 1100 Cod. Hirs. S. 35 ed. Stuttg.), Arnolt de Bebelingen (um 1105 ib. 48). Etwas später, um 1150 erscheint ein Walther von Böblingen in einer Kl. Reichenbacher Urkunde (Kuen Coll. 2, 65). Der Name ist vom Mannsnamen Bobilo (einer Verkleinerung von Poppo) abzuleiten.

Zur Stadt wurde Böblingen unter Tübingischer Herrschaft und wird z. B. von der Sindelfinger Chronik zum Jahre 1278 bereits »civitas« genannt.

Im allgemeinen Theil ist erwähnt, daß Böblingen wahrscheinlich aus früher gräflich calwischem Besitz in den der Pfalzgrafen von Tübingen gegen die Mitte des 13. Jahrhunderts überging. Letztere blieben indeß nur ein Jahrhundert im Genusse dieser Herrschaft; aber auch in dieser Zeit selbst traten Beschränkungen ein. Den 13. Mai 1302 trug Graf Götz (Gotfried) die Burg und Stadt zu Böblingen mit Zugehörungen dem K. Albrecht und dem Reiche zu Lehen auf; am 18. September 1344 verschrieb, von Gläubigern gedrungen, der gleichnamige Enkel des ebengenannten Grafen den Grafen Eberhard und Ulrich von Württemberg für 2000 Pfund Heller das Eigenthum von Böblingen, Burg und Stadt nebst dortigem Kirchensatz, See bei der Stadt, dem Wildbann im Schönbuch und im Glemswald, und die Dörfer Dagersheim und Darmsheim. Die Grafen von Württemberg überließen


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Beschreibung des Oberamts Böblingen, Stuttgart und Tübingen 1850, Seite 116. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OABoeblingen116.png&oldid=- (Version vom 18.8.2016)