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durchgängig in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts. Nachdem sie 1817 die Eigenschaft von Zinsgütern erhalten haben, sind sie durch Ablösung der Laudemien in den letzten Jahren fast ohne Ausnahme freies Eigenthum geworden. Schwer lasteten auf den Gütern der meisten Gemeinden die Theilgebühren (gewöhnlich die dritte oder vierte Garbe) und andre Grundlasten; und die Leistungen der Leibeigenschaft, wenn gleich namentlich in den Klosterorten durch ansehnliche Gegenleistungen erleichtert (s. Denkendorf und Altbach), drückten empfindlich auf den Landmann. Besonders hart waren die Bestimmungen der Leibeigenschaft in Nellingen, wo nach einem Bericht vom Jahre 1684 (Moser die bäuerl. Lasten S. 184): „eine so unerhört beschwerliche Leibeigenschaft war, welche, kürzlich zu sagen, alle Eheleute und descendentes, so nicht durante matrimonio ausgesteuert worden, de omni successione excludirt und dem Kloster daselbst deren bona heimfällig erkennt." Über besondere Verhältnisse in einzelnen Orten s. die Ortsb., namentlich Denkendorf. In Folge der wohlthätigen neuesten Gesetze sind alle Frohnen und alle vogteilichen steuerartigen Abgaben theils abgelöst, theils aufgehoben worden. Namentlich wurden 4 fl. 18 kr. Vogtsteuer und 18 fl. 57 kr. Gewerbezinse aufgehoben, sodann folgende Abgaben, nach den Bestimmungen der Gesetze vom 27. und 28. Oktb. 1836 zur Ablösung gebracht.

Beeden: des Kameralamts 332 fl., der Gemeinden und Stiftungen 180 fl. 41 kr., der Gutsherrschaften 52 fl. 7 kr. Frohnen: des Kameralamts 337 fl. 13 kr., der Gutsherrschaften 282 fl. 33 kr. An der auf 19.901 fl. 33 kr. sich belaufenden Abkaufssumme für die abgelösten Gefälle hatte die Staatskasse 9594 fl. 38 kr. selbst zu beziehen, und an der Entschädigung von Privatberechtigten, mit 10.306 fl. 55 kr. die Summe von 3756 fl. 37 kr. zu bestreiten.

Nicht minder sind die übrigen Gefälle des Staats an Geld und Naturalgülten und Theilgebühren, so wie namhafte Grundabgaben an die Stiftungen in Eßlingen,

Empfohlene Zitierweise:
August Friedrich Pauly: Beschreibung des Oberamts Eßlingen. Verlag der J. G. Cotta’schen Buchhandlung, Stuttgart und Tübingen 1845, Seite 074. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAE%C3%9Flingen_074.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)