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Kleinzehenten von 1839/56 jährlich 254 fl. Der Heu- und Öhmdzehent wurde der Gemeinde gegen Übernahme der Faselviehlast überlassen. Surrogat für den Weinzehenten auf unbestimmte Zeit 33 fl. 38 kr. (die Weinberge sind ausgereutet). Die Last der Drei- und Viertheiligkeit vieler Güter ist abgelöst. Weitere Reallasten bestehen in jährlichen Hellerzinsabgaben an die Gemeinde- und Stiftungspflege des Orts.

Von Nellingen nannte sich ein eigenes Adelsgeschlecht, das hier ansehnlich begütert war, und auch zu Baltmannsweiler, Fellbach, Öffingen, Rothenberg und Wangen, als Rechbergsche Lehen, Besitzungen hatte. Sein Wappen enthielt zwei rothe und zwei weiße Felder. Der erste der genannt wird, ist Anselm von Nellingen, von welchem gleich nachher die Rede seyn wird. Ein Zweig dieses Geschlechts erwarb das Bürgerrecht zu Eßlingen, und kommt als dortige Patricierfamilie unter dem Namen Nallinger vor, zuerst Arnold mit dem Beinamen von Fellbach 1278. Dieser Zweig starb lange nach dem von Nellingen im 16. Jahrhundert aus. S. Pfaff Gesch. v. Eßl. S. 47. – Die Geschichte des Orts knüpft sich größernteils an die der

Probstei Nellingen.

Anselm v. Nellingen begab sich nach Vollendung einer Pilgerfahrt, da er alt und kinderlos war, in das Benedictinerkloster St. Blasien auf dem Schwarzwald und schenkte diesem die auf eigenem Grund und Boden erbaute Kirche, sammt Kirchensatz und dem halben Zehenten in Nellingen 1120 (Gab. Steinhofer II. 74), welche Schenkung Papst Calixtus II. dem Kloster neben seinen andern Besitzungen den 19. März 1129 bestätigte[1] Gerbert historia nigrae silvae III. 49). Da hiezu in Nellingen selbst und in der Umgegend bald noch andere Schenkungen kamen, so gründete das Kloster hier eine Probstei, deren Schirmvogtei die Grafen von Württemberg erhielten. Der Bischof von Constanz bestätigte dem Kloster den Besitz des halben Zehnten zu Nellingen 29. Mai 1199 Gerbert l. c. 119) und Papst Clemens V. inkorporirte ihm die Kirche in Nellingen mit 70 Mark jährlicher Einkünfte Gerbert l. c. 248). Nach einer Verordnung von 1355 durfte der Probst an der Verlassenschaft eines verstorbenen Pfarrers soviel nehmen, als er in einem Monat wegtragen konnte und von der Pfarrei Plochingen gehörte ihm im Erledigungsfalle 1/3 des Jahresertrags des Widdumgutes. Papst


  1. Weitere Bestätigungen von den Päpsten Innocenz II. 1137, Hadrian IV. 1157, Calixtus III. 1173, Alexander III. 1178, Martin V. 1424, Dümgé Regesta p. 37, 48, 53, 55, Gerbert III. 82, 102, 336.
Empfohlene Zitierweise:
August Friedrich Pauly: Beschreibung des Oberamts Eßlingen. Verlag der J. G. Cotta’schen Buchhandlung, Stuttgart und Tübingen 1845, Seite 208. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAE%C3%9Flingen_208.png&oldid=- (Version vom 28.5.2018)